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Video: rbb24 Abendschau | 04.12.2023 | Quelle: dpa/Wolfgang Kumm

Vereiste Wege

Warum Fußgänger und Radfahrer bei Glätte das Nachsehen haben

Nach anderthalb eisigen Wochen sind in Berlin viele Fuß- und Radwege spiegelglatt. Mit dem Auto kommt man hingegen vielerorts eisfrei voran. Wie es zu solchen Situationen kommen kann, erklärt Julian von Bülow.

Schneeschlamm-Parade oder Schlitterpartie - Fahrradfahren macht bei diesem Wetter nur begrenzt Spaß. Nach rund zehn winterlichen Tagen in Folge scheinen viele Fahrbahnen für Autos inzwischen gut geräumt - Rad- und Fußwege sind jedoch vielerorts weiter von Schnee oder Eis bedeckt. Das sorgt für Unmut bei Zweiradfahrern. "Ich bin mir nicht sicher, ob überhaupt geräumt wurde, sondern, ob man nicht einfach darauf gewartet hat, dass Straßen freigefahren werden", sagte vor wenigen Tagen der Berliner Fahrradfahrer Thomas Wiegold dem rbb.

Auch der ADFC sieht ein Problem: "Wir bekommen von unseren Mitglieder leider immer noch vereiste oder verschneite Radwege gemeldet, die nur schlecht oder auch unbefahrbar sind", sagt Karl Grünberg, der Sprecher des Berliner ADFC. "Der Eindruck: Die Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr sind frei, Radfahrer kommen nur unter Mühen voran."

Aber stimmt das? Werden die Autostraßen bevorzugt behandelt und Fußgänger und Radfahrer haben das Nachsehen?

Fragen und Antworten

Wer für den Winterdienst verantwortlich ist

Es ist Ende November, und: Tatsächlich, es gibt Schnee, Frost und Glätte. Damit niemand ausrutscht, gibt es den Winterdienst. Aber wer ist eigentlich für welche Wege verantwortlich? Und wo darf ich selber streuen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Kommunen und Land für eisfreie Straßen verantwortlich

Innerorts sind immer die jeweiligen Kommunen für den Winterdienst auf den Straßen zuständig - in Berlin also die Berliner Stadtreinigung (BSR). Sie ist nach eigenen Angaben [BSR.de] in diesem Winter mit bis zu 2.400 Einsatzkräften und 540 Räumfahrzeugen im Einsatz. Laut BSR werden Hauptverkehrsstraßen, die 6.400 Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie 58.000 Fußgängerüberwege und Fahrradwege zuerst bearbeitet. Danach sind die Nebenstraßen dran.

Allerdings ist Räumung nicht gleich Räumung. So erklärt BSR-Sprecher Sebastian Harnisch, dass die BSR auf Nebenstraßen und auf Radwegen nur der Schnee wegschaffen dürfe. "Das Gesetz sieht dort keine Streumaßnahmen vor und der Einsatz von Auftaumittel ist sogar verboten", sagt Harnisch. Das trägt dazu bei, dass die Fahrradwege zwar schneefrei, aber eben nicht unbedingt eisfrei sind.

ADFC: Im Zweifel mit Fahrrad auf die Straße

Gewöhnliche, an die Fahrbahn angrenzende Radfahrstreifen ohne Poller werden von den Straßenräumfahrzeugen mitbearbeitet, sagt BSR-Sprecher Harnisch. Bei den anderen Radwegen müssten jedoch Spezialfahrzeuge eingesetzt werden. Und dabei werde wieder priorisiert, heißt es von der BSR. So fahren die Spezialfahrzeuge beispielsweise zuerst Kitas und Schulen an. Und so rückt der schlichte Radweg erneut nach hinten.

Der ADFC fordert jedoch, dass Radwege auch schnell geräumt werden müssten. "Schnee fällt und dann dauert es teils drei Tage bis der Radweg geräumt wird", kritisiert Sprecher Grünberg. "In der Zeit haben Radfahrer den Schnee angedrückt, es sind Rillen entstanden, die dann nicht mehr weggehen."

Der AFDC rät Radfahrern, bei vereisten Fahrradwegen auf die Fahrbahn der Autos auszuweichen. "Insgesamt ist es eine Zeit, in der alle Verkehrsteilnehmer noch einmal mehr Rücksicht auf einander nehmen sollten", betont der Berliner ADFC-Sprecher Grünberg.

Einsatzbilanz

Brandenburger Polizei zählt dutzende Unfälle wegen Schnee und Glätte

Das Winterwetter hat am Mittwoch und auch am Donnerstag in Brandenburg zu zahlreichen Unfällen geführt. Besonders stark betroffen war die Region südöstlich von Berlin. Schwer verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Gehweg-Sicherheit ist Privatsache

Für schlitterfreie Gehwege sind die jeweiligen Anlieger zuständig, also Eigentümer oder Mieter. Sie können aber auch einen Winterdienst mit der Aufgabe beauftragen. Das kostet zwar, macht das Leben aber auch leichter. Denn: "Wenn Schnee und Eis da sind, muss man morgens bis 7 Uhr geräumt oder gestreut haben. Diese Pflicht geht bis 20 Uhr", sagt Alexander Wiech vom Eigentümerverband "Haus & Grund".

Wird der Gehweg nicht schlitterfrei gemacht, kann das dem Ordnungsamt gemeldet werden, welches dann eine Räumung veranlasst. Die Kosten dafür werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt - ebenso wie ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro in Berlin und bis zu 2.500 Euro in Brandenburg. Kommt es zu Stürzen, kann es zu Straf- und Schadenersatzverfahren kommen.

Für eis- und schneefreie Gehwege in Parks gibt es keine Verpflichtungen, wie das Bezirksamt Tempelhof-Schönefeld in einer Mitteilung [berlin.de] bekanntgab.

Sendung: rbb24 Inforadio am 04.12.2023 um 13:45 Uhr

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