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Quelle: rbb/Anja Herr

Rummelsburger Bucht

Bau von Coral World verzögert sich weiter

Mehr als das Fundament ist vom Hotel-Aquarium in der Rummelsburger Bucht noch nicht zu sehen. Dabei sollte das gesamte Gebäude spätestens im Juni fertig sein. So steht es eigentlich im Kaufvertrag. Doch den hat die Senatsverwaltung "angepasst". Von Anja Herr

Es klafft eine Lücke an der Rummelsburger Bucht in Berlin. Die Fläche zwischen dem Büro-Neubau der Streletzki-Gruppe und einem Wohngebäude der Howoge ist eigentlich für Coral World vorgesehen. Deren Projekt nennt sich "Ocean Berlin": Ein riesiges Aquarium mit exotischen Fischen, auch Korallen sollen hier gezüchtet werden. Zudem sind ein großer Hotelkomplex, mehrere Restaurants sowie ein Park geplant. Die Website verspricht, es werde "ein Leuchtturm für Naturschutzbegeisterte" sein.

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Noch kein Vertrag mit Baufirma

Aber es geht nicht voran. Bis jetzt gibt es noch keinen Vertrag mit einer Baufirma, die Hotel und Aquarium fertig bauen wird. Dabei sind im Kaufvertrag von 2016, der dem rbb vorliegt, bestimmte Fristen vorgesehen.

Demnach muss das gesamte Gebäude "innerhalb von vier Jahren nach Eintreten der Bestandskraft einer (…) Baugenehmigung, spätestens jedoch vor Ablauf von fünf Jahren ab Übergabetag" bezugsfertig hergestellt sein. In einem weiteren Paragrafen heißt es, dem Verkäufer stehe "ein Rücktrittsrecht zu, falls der Käufer innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab Übergabe seiner Verpflichtung (..) nicht nachkommt." Tag der Grundstücks-Übergabe war der 1. Juni 2019, sprich: am 1. Juni 2024 muss alles fertig sein.

Senatsverwaltung streicht 5-Jahres-Frist aus Kaufvertrag

"Das schaffen wir auf keinen Fall", sagt eine Sprecherin des Unternehmens Mitte Januar, teilt dann aber schriftlich mit: Ein Vertrag mit einem Bauunternehmen solle in den kommenden Wochen unterzeichnet werden, der Baubeginn werde für Februar angestrebt. Und: Die Senatsverwaltung habe Coral World International eine Fristverlängerung bis 17. April 2026 erteilt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilt indes mit, sie habe keine Fristverlängerung um zwei Jahre erteilt, sondern im Januar 2023 lediglich die Bauverpflichtungen im Kaufvertrag "angepasst". Soll offenbar heißen: Sie hat die 5-Jahres-Frist gestrichen. Dies sei notwendig gewesen, da sich die vorgegebenen Fristen widersprochen hätten. Die Baugenehmigung von April 2022 plus vier Jahre ergebe April 2026, somit widerspreche sie der geforderten 5-Jahres-Frist von Juni 2024. Eine "Klarstellung" sei hier nötig gewesen.

Diese Argumentation erscheint aber unplausibel. Denn die Setzung der Fünf-Jahres-Frist ab Grundstücksübergabe wäre von Anfang an überflüssig gewesen, wäre es nur darum gegangen festzulegen, dass eine Bauzeit von vier Jahren ab Bestandskraft der Baugenehmigung nicht überschritten werden darf.

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Keine Visualisierungen

Das Vorhaben war in den vergangenen Jahren nicht nur umstritten, es hat auch immer wieder Rätsel aufgegeben. Bis heute gibt es keine Visualisierung, weder von innen, noch von außen. Seit zwei Jahren wird immer mal wieder eine Pressekonferenz in Aussicht gestellt, die es "demnächst" geben soll - stattgefunden hat keine einzige.

Stattdessen kam im März 2022 plötzlich raus: Zu Coral World soll ein großes Hotel mit 169 Doppelzimmern gehören – davon war zu Beginn gar nicht die Rede. Nach der Baugenehmigung im Frühjahr 2022 passiert dann erstmal lange nicht viel auf dem Gelände.

Erst am 10. Januar 2023 zeigt die Firma den Baubeginn für den Tiefbau an. Am 31. Januar fällt der Senatsverwaltung der vermeintliche Widerspruch bei den Fristen auf und sie passt den Kaufvertrag im Sinne von Coral World an. Es handle sich nicht um eine Veränderung, nur um eine Anpassung des Vertrags, betont die Senatsverwaltung.

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Einstufung als "Unternehmen in Schwierigkeiten"

Bis September hofft Coral World dann weiter auf öffentliche Fördergelder von mehreren Millionen Euro. Die Investitionsbank hatte diese zwar nach Prüfung der Bilanzen abgelehnt und Coral World Berlin als "Unternehmen in Schwierigkeiten" eingestuft, aber das Unternehmen klagt gegen die Entscheidung. Dann der Dämpfer: Das Verwaltungsgericht urteilt, dass die Ablehnung rechtens war.

Von einem Unternehmen, das eine Förderung begehrt, könne eine "gewisse wirtschaftliche Substanz" verlangt werden, heißt es in dem Urteil. Coral World Berlin hatte argumentiert, das Unternehmen sei Teil einer Unternehmensgruppe, die nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecke. Das änderte aber nichts daran, dass die Förderung abgelehnt wurde.

CDU: "Land muss einschreiten, wenn Fristen missachtet werden"

Werden an der Rummelsburger Bucht bald Korallen gezüchtet, Schulklassen in die Geheimnisse der Ozeane eingeweiht und Hotelgäste bewirtet? Benjamin Hudler, Vorsitzender der CDU-Fraktion in der BVV Lichtenberg, würde es sich wünschen. Die Fraktion stehe weiter hinter dem Konzept, für das der Eigentümer persönlich geworben habe, aber: "Geschehen ist praktisch leider nichts." Deshalb fordert er: Sollten die Eigentümer die Verträge missachten oder brechen, müsse das Land Berlin unverzüglich einschreiten und die Einhaltung einfordern. "Dies kann bei der entsprechenden Rechtslage auch die Rückabwicklung der Verträge durch das Versäumen vereinbarter Fristen betreffen", sagt Hudler.

Die Senatsverwaltung schreibt, eine Rückabwicklung könne nur erfolgen, wenn Bauverpflichtungen nicht erfüllt würden. Dies sei zurzeit nicht der Fall. Was sie nicht schreibt: Sie selbst hat dafür gesorgt, dass die Fünf-Jahres-Frist ab Übergabe nicht zählt. Die neue Frist läuft bis April 2026. Dann muss der Gebäudekomplex bezugsfertig sein.

Beitrag von Anja Herr

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