Landgericht Berlin
Im Prozess gegen den Ex-Geschäftspartner des Rappers Bushido, Arafat Abou-Chaker, hat dessen Verteidiger auf Freispruch plädiert. Dem Ex-Geschäftspartner des Musikers werden mehrere Straftaten zur Last gelegt.
Die Staatsanwaltschaft stütze ihre Vorwürfe vor allem auf Bushidos Schilderungen, sagte Anwalt Hansgeorg Birkhoff am Freitag vor dem Landgericht Berlin. Das sei ein Kernproblem der Beweisaufnahme. Es komme aber nicht auf eine "fesselnde Erzählung" an, sondern auf die Beweislast. Sein Mandant sei vom Vorwurf der versuchten schweren Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährlichen Körperverletzung und schweren Untreue freizusprechen.
Im Zusammenhang mit heimlich aufgenommenen Gesprächen beantragte Birkhoff eine "sach- und anlassgerechte Strafe". Zudem stehe seinem Mandanten eine Entschädigung zu für rund zwei Wochen, die er zu Unrecht wegen möglicher Straftaten zulasten Bushidos im Januar 2019 in Untersuchungshaft gesessen habe. Das Gericht will sein Urteil am 5. Februar sprechen, wie der Vorsitzende Richter Martin Mrosk sagte.
Der 47-Jährige, der als Clan-Chef gilt, ist der Hauptangeklagte in dem seit fast dreieinhalb Jahren laufenden Prozess. Mitangeklagt sind drei seiner Brüder im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Bushido (45), mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe basiert auf den Aussagen des Rappers, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt.
Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem Ex-Geschäftspartner aufgelöst hatte. Der Rapper soll unter anderem im Januar 2018 eingesperrt, mit einer Flasche und einem Stuhl beworfen worden sein.
Bevor die Verteidiger am Freitag plädierten, reduzierte die Staatsanwaltschaft ihren Strafantrag für den Hauptangeklagten leicht. Statt einer Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten Haft beantragte sie nun vier Jahre, drei Monte und eine Woche. Hintergrund ist, dass der 47-Jährige zwischenzeitlich den noch offenen Restbetrag einer Geldstrafe bezahlt hat. Diese hatte Oberstaatsanwältin Petra Leister zunächst in ihren Strafantrag mit einbezogen.
Für die Mitangeklagten hatte sie Gesamtstrafen beantragt, die von sieben Monaten auf Bewährung bis zu zwei Jahren und einem Monat Haft reichen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 26.01.2024, 7:00 Uhr
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