Raserei als Straftat
Nach Rasereien auf Berlins Straßen hat die Justiz im vergangenen Jahr in 811 Fällen Ermittlungen eingeleitet. Das sei die zweithöchste Zahl an Verfahren seit einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2017, erklärte Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann der Deutschen Presse-Agentur.
Er leitet eine Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen in Berlin. Die meisten Fälle seien im Corona-Jahr 2020 mit 871 Verfahren registriert worden. 2022 wurden laut Winkelmann 755 Verfahren bei der Amtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet.
Insgesamt gab es nach seinen Angaben seit der Gesetzesänderung rund 4.300 Verfahren. Etwa 1.100 Fälle seien rechtskräftig abgeschlossen. Die meisten Fälle davon wurden bei der Amtsanwaltschaft bearbeitet, die als Ermittlungsbehörde kleinere bis mittlere Straftaten verfolgt. Taten, bei denen das Strafmaß über zwei Jahre liegt, werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Im Oktober 2017 wurden verbotene Kraftfahrzeugrennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen. Der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.
"Egal zu welcher Jahreszeit - gerast wird immer", meinte Winkelmann. Ein Grund dafür seien hochmotorisierte Fahrzeuge, an die auch Fahranfänger viel zu leicht kämen. Zudem führen nach seiner Überzeugung regelmäßige Kontrollen der Polizei zu den Zahlen.
Außerdem nehmen sogenannte Polizeifluchten zu. Rund 40 Prozent aller Fälle machen sie nach Einschätzung der Polizei inzwischen aus, wie Winkelmann berichtet. Hintergrund ist, dass die Fahrer zum Beispiel Drogen im Wagen haben oder betrunken sind. In etwa einem Drittel der Fälle handele es sich um "klassische Stechen", der Rest seien "Alleinraser".
Sendung: rbb 88.8, 07.01.2024, 8 Uhr
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