Illegaler Tierschmuggel
Zollbeamte haben auf der A11 bei Gramzow (Uckermark) einen Autofahrer mit einem eingeschmuggelten Äffchen erwischt. Wie das Frankfurter Hauptzollamt am Mittwoch mitteilte, ist der Fahrer am Freitag auf der Autobahn einer zufälligen Zollkontrolle unterzogen worden. Die Beamten wurden stutzig, als sie im Kofferraum sehr viele Beutel mit Tiernahrung und eine Plastikspritze zur Fütterung fanden. Hinter dem Fahrersitz entdeckten die Zollbeamten eine Einkaufstasche mit einer Transportbox darin. Hierin kauerte den Angaben zufolge ein "kleines lebendes Äffchen", so eine Zollsprecherin.
Der Fahrer will das Äffchen in Polen für ein Familienmitglied gekauft haben. Er sei lediglich der Transporteur, versicherte er den Beamten. Passende Papiere zum Kauf und zur Herkunft des exotischen Tieres konnte er allerdings nicht vorweisen. Aufgrund der Auffindesituation des Äffchens sowie der unzureichenden Begleitpapiere besteht der Verdacht einer unrechtmäßigen Einfuhr.
Die Beamten schalteten zudem das zuständige Veterinäramt ein, wie es in der Mitteilung weiter hieß. Eine Amtstierärztin setzte dem Treiben dann ein Ende. Wegen der fehlenden Papiere konnte weder die genaue Art noch das Alter des Äffchens bestimmt werden. Daraufhin ordnete die Amtstierärztin die Unterbringung des Äffchens im Tierpark Angermünde (Uckermark) an. Die Zöllner stellten das Äffchen sicher und übergaben es an Tierpfleger des Tierparks.
Dort sei es untersucht worden. Dem Tier gehe es den Umständen entsprechend gut, so die Tierparkleitung. Es handele sich um ein drei bis vier Monate altes Krallenäffchen - ein Rothand-Tamarin. Der Tierparkchef hofft auf eine schnelle Klärung zum rechtmäßigen Besitzer und dem endgültigen Verbleib des Tieres durch die Behörden. Im Tierpark Angermünde soll es nur zwischenzeitlich gepflegt werden. In Angermünde seien bislang mur Weißbüscheläffchen beheimatet, eine andere Krallenäffchen-Art. Es bringe nur Ärger, den Tamarin in diese bereits bestehende Gruppe hineinzugeben, so der Tierpark.
Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen [bmuv.de] eingeleitet. Das Landesamt für Umweltschutz des Landes Brandenburg hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 03.01.2024, 18:30 Uhr
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