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Audio: rbb 88.8 | 23.02.2024 | Ingo Janssen | Quelle: picture alliance/dpa/F.Sommer)

Mord auf "Neuköllner Maientage"

Nach tödlicher Messerattacke auf Clan-Mitglied muss ein 22-Jähriger lange in Haft

Auf dem Volksfest "Neuköllner Maientage" in der Hasenheide wird ein Mann an einem Boxstand von einer Gruppe attackiert und niedergestochen. Es war eine Racheaktion, die tödlich endete.

Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 25-Jährigen ist ein 22-Jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Aus Rache für eine vorangegangene Demütigung sei es zu dem Angriff auf dem Volksfest "Neuköllner Maientage" gekommen, befand eine Jugendstrafkammer des Berliner Landgerichts am Freitag. Der 22-Jährige habe "nicht noch einmal geschlagen vom Feld gehen wollen". Den Tod des 25-Jährigen habe er billigend in Kauf genommen. Gegen einen 21-jährigen Mitangeklagten erging wegen Beteiligung an einer Schlägerei ein zweiwöchiger Arrest.

Opfer mit zehn Messerstichen attackiert

Die Angeklagten mit deutscher Staatsangehörigkeit waren am späten Abend des 30. April 2022 mit weiteren jungen Männern im Park Hasenheide unterwegs, als sie den 25-Jährigen an einem Boxstand entdeckten. Erst sei aus der Gruppe Pfefferspray versprüht worden, dann hätten der 22-Jährige und ein gesondert verfolgter Mittäter auf das arglose Opfer eingestochen, hieß es weiter im Urteil. Dem 25-Jährigen sei es noch gelungen, seine Schusswaffe zu ziehen und dem 22-Jährigen einen Schlag mit dem Griff zu versetzen. Dann sei der Mann, der insgesamt zehn Messerstiche erlitten habe, tödlich verletzt zusammengebrochen.

Verweigerter Handschlag wohl Ursache der Auseiandersetzung

Das Geschehen habe eine Vorgeschichte, sagte der Vorsitzende Richter. "Bei einem zufälligen Treffen wurde ein Handschlag verweigert, zwei Monate später führte das zur Eskalation." Der 22-Jährige sei bei einer ersten Auseinandersetzung in die Flucht geschlagen worden. Dafür habe er sich rächen und dabei als Sieger hervorgehen wollen, "um seine Ehre wiederherzustellen". Die Jugendstrafkammer ging von einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen aus.

Im Fall des Mitangeklagten habe sich der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung durch einen Stoß nicht nachweisen lassen, so der Vorsitzende Richter weiter. Er sei aber "als Teil der Gruppe unterstützend vor Ort geblieben". Laut Urteil soll der jüngere Angeklagte für ein Jahr einem Betreuungshelfer unterstellt werden.

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22-Jähriger legte Teilgeständnis ab

Der Hauptangeklagte hatte sich teilgeständig geäußert. Sie hätten den 25-Jährigen verprügeln, aber nicht töten wollen. Er habe erst zum Messer gegriffen, als der Gegner eine Pistole gezogen habe. Der 21-Jährige hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen von elf beziehungsweise sechs Jahren gefordert. Die Verteidiger des Hauptangeklagten plädierten auf einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung, die Anwälte des 21-Jährigen forderten Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei dem Getöteten handelt es sich um einen Bruder von Nidal R., der im Herbst 2018 vor den Augen seiner Familie auf dem Tempelhofer Feld erschossen worden war. Er war der Polizei als Wiederholungstäter mit Beziehungen zu arabischstämmigen Clans bekannt. Bislang konnte die Polizei in Fall Nidal R. keinen Täter verhaften.

Sendung: rbb 88.8, 23.02.2024, 14:30 Uhr

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