Abgeordnetenhaus
Die bislang in Berlin vorgeschriebene 48-stündige Wartefrist zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung fällt künftig weg. Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag ohne Gegenstimmen eine Novelle des Bestattungsgesetzes verabschiedet.
Damit wird den Bestattungsriten von Juden und Muslimen stärker Rechnung getragen. Ihre religiösen Vorschriften sehen eine Bestattung Verstorbener in der Regel innerhalb eines Tages vor.
Außerdem stellt die Gesetzreform klar, dass auch Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen künftig auf Wunsch der Eltern bestattet werden könnten. Zudem soll das neue Gesetz das Verfahren bei Seebestattungen erleichtern.
Sendung: rbb24 Abendschau, 01.02.2024, 19:30 Uhr
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