rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Prozessauftakt in Cottbus | Quelle: rbb/Schomber

16.000 Euro unterschlagen

Mitarbeiter von Führerscheinstelle gesteht Untreue in mehr als 100 Fällen

Ein ehemaliger Sachgebietsleiter der Führerscheinstelle des Spree-Neiße-Kreises hat zugegeben, in mehr als 100 Fällen Geld veruntreut zu haben. Der Mann legte am Montag vor dem Cottbuser Landgericht ein umfassendes Geständnis ab. Es war der erste Verhandlungstag in dem Prozess.

Insgesamt soll der Angeklagte rund 16.000 Euro veruntreut haben. Drei Jahre lang soll er immer wieder die Bearbeitungsgebühr bei der Beantragung von Führerscheinen selbst kassiert haben. Dafür seien auch Quittungen ausgestellt worden. Angeklagt ist er deshalb wegen Untreue, Amtsanmaßung, Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung.

Außerdem soll der Angeklagte Akten bereinigt haben. So soll er beispielsweise in Fällen, bei denen Medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU)angeordnet waren ganze Aktenseiten entfernt und Sperrfristen fallengelassen haben. So war es den Antragsstellern möglich schneller neue Führerscheine zu beantragen, wofür der Angeklagte ebenfalls die Bearbeitungsgebühr selbst kassiert haben soll.

Mögliche Strafe steht bereits fest

Aufgefallen war die Unterschlagung, als sich der Sachgebietsleiter Akten aus einem anderen Landkreis zukommen lassen wollte. Er habe Fälle aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz übernommen, die eigentlich nicht in seinem Zuständigkeitsbereich lagen. Dabei habe er sich beispielsweise auf Zweitwohnsitze der Betroffenen berufen, die im Spree-Neiße-Kreis liegen.

Beamten im Oberspreewald-Lausitz-Kreis waren diese Vorgänge aufgefallen. Im Zuge der angestoßenen Untersuchungen war auch die Unterschlagung der Gebühren aufgefallen.

Im Zuge einer Verständigung war am Montag bereits ein mögliches Strafmaß ausgehandelt worden. Weil der Angeklagte geständig ist könnte ihn eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und sechs Monaten und eine Geldstrafe von 1.500 Euro erwarten. Zunächst müssen allerdings die restlichen Zeugen gehört werden. Das endgültige Urteil könnte demnach noch im Februar gesprochen werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 05.02.2024, 14:10 Uhr

Sendung:

Artikel im mobilen Angebot lesen