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Audio: Antenne Brandenburg | 24.03.2024 | Johann Frederik Paul | Quelle: dpa/Stephan Schulz

Natur- und Tierschutz

Wann Hilfe für junge Wildtiere sinnvoll ist – und wann nicht

Mit dem Frühling stellt sich bei den Wildtieren in Berlin und Brandenburg auch der Nachwuchs ein. Entdecken Menschen vermeintlich verletzte, kranke oder verwaiste Tierkinder, wollen sie oft helfen. Doch das ist meist nicht notwendig.

Ein Jungvogel, der quäkend auf dem Boden herumstolpert, ein Rehkitz, das sich tief ins Gras kauert oder scheinbar alleingelassene Hasenkinder: Wer im Frühling draußen unterwegs ist, kann unter Umständen Wildtieren begegnen, die hilflos oder von ihren Elterntieren verlassen wirken. Schnell ist der Impuls da, diese Tiere zu retten, bei einer Fundstelle abzugeben oder sogar mit nach Hause zu nehmen.

Doch davor warnt derzeit Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke. Es gebe sehr strenge Regeln, Wildtiere aus der Natur zu entnehmen. Nur verletzte oder kranke Wildtiere sowie offensichtlich verwaiste Jungtiere oder Tiere in Gefahrensituationen seien wirklich hilfsbedürftig und erforderten das Eingreifen des Menschen, so die Landestierschutzbeauftragte in einer Mitteilung vom Sonntag.

Rund 90 Prozent der abgegebenen Tiere brauchen keine Hilfe

"Aus den Erfahrungen von Tierarztpraxen und Auffangstationen wissen wir, dass schätzungsweise 90 Prozent der dort abgegebenen Wildtiere keine Hilfe brauchen", so Zinke weiter. "Für diese Tiere führt die unnötige Mitnahme aus der Natur zu enormen Leid und kann für sie sogar den Tod bedeuten."

Wer ein verwaistes oder verletztes Tier findet, sollte sich deshalb erst einmal folgende Fragen stellen:

Es sei sinnvoll, für eine Einschätzung das Tier eine Weile mit genügend Abstand zu beobachten. Erst danach sollte gehandelt werden. Am besten sollte im nächsten Schritt der örtliche Tierschutzverein, eine Wildtierstation oder die örtliche Naturschutzbehörde kontaktiert werden. Hier kann zusätzlich Rat eingeholt werden. Adressen und Ansprechpartner in Brandenburg sind auf der Webseite der Landestierschutzbeauftragten gebündelt [externer Link]. Auch die Polizei kann unter Umständen telefonisch per Notruf 110 weiterhelfen oder vermitteln.

Wer kleinere Wildtiere oder auch Greifvögel, Eulen oder Störche verletzt auffindet, kann sich auch an die unteren Naturschutzbehörden wenden. Der Kontakt zu den Behörden finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Landkreise.

Empfohlen werden für die Bergung Handschuhe, Decken, eine dicke Jacke oder Vergleichbares. Für den Transport könnte ein Karton oder Behälter mit Luftlöchern verwendet werden, in dem sich ein Handtuch oder eine Decke befindet.

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Wildtiernachwuchs – Abstand halten und nicht berühren

Zu jungen Säugetieren wie Rehkitze, Fuchswelpen und Hasen sollten Menschen immer Abstand halten und sie in Ruhe lassen. Die Elterntiere sind meist nicht weit und versorgen die Jungtiere. Kritisch kann es werden bei Wildschwein-Frischlingen: Die Wildschwein-Eltern können mitunter aggressiv reagieren, wenn sich Menschen mit oder ohne Hund ihrem Nachwuchs nähern. Auch Jungvögel in der sogenannten Ästlingsphase sind laut Landestierschutzbeauftragter nicht hilflos. Sie seien zwar noch flugunfähig und erkundeten alleine die Umgebung außerhalb des Nestes, die Elterntiere versorgen sie aber weiter. Ausnahmen seien Jungvögel auf Straßen oder an Gefahrenorten sowie kleine Nestlinge, die kaum befiedert aus dem Nest gefallen sind. Hier dürfe der Mensch helfen und die Tiere an einen sicheren Platz, auf einen Baum oder zurück ins Nest setzen.

Wichtig ist, die Tiere nicht mit der bloßen Haut zu berühren – weder um sie zu bergen noch um sie zu streicheln. Der menschliche Geruch könnte dazu führen, dass die allermeisten Wildtiere von ihren Eltern verstoßen werden und somit sterben. Ebenso können Wildtiere Krankheiten auf Menschen übertragen, insbesondere wenn sie verletzt oder erkrankt sind. Wird ein Wildtier berührt, sollten unbedingt Handschuhe getragen werden. Ebenso können die Tiere – auch Jungtiere – gestresst oder panisch reagieren beim Kontakt mit Menschen. Wenn sich die Tiere wehren, könnten sie dabei die Helfenden verletzen.

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Bei Unfall mit Wildtieren Polizei und Jäger verständigen

Auch im Straßenverkehr kann es zu Kollisionen mit Wildtieren kommen. Wer ein Tier anfährt oder ein angefahrenes Tier auffindet – vor allem bei größeren Wildtieren - ist als Fahrzeugführer dazu verpflichtet, sich um das Tier zu kümmern und umgehend die Unfallstelle abzusichern (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste). Danach sollte die Polizei und der jeweilige Jagdpächter verständigt werden – auch wenn sich das Tier vom Unfallort wieder entfernt. Verletzte Tiere sollten nicht angefasst werden, da sie sich wehren könnten, tote Tiere nur mit Handschuhen an den Fahrbahnrand ziehen. Wer totes Wild einfach mitnimmt, begeht Wilderei – dies ist strafbar [adac.de, externer Link].

Sendung: Antenne Brandenburg, 24.03.2024, 15:15 Uhr

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