Nach Eltern-Beschwerden
Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch weiterhin den Nachweis einer Masernimpfung der Kinder fordern. Beschwerden von Eltern gegen diese Bestimmung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in mehreren Eilverfahren zurückgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Demnach kann auch ein Zwangsgeld angedroht werden.
Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht entsprechende Entscheidungen der Vorinstanz. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Der zuständige Senat sprach von "einer hochansteckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen". Zwar greife die Nachweispflicht einer Impfung in das Elternrecht ein, die Regelung sei aber verhältnismäßig.
Das Oberverwaltungsgericht verwies auf eine diesbezügliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nachweispflicht bei noch nicht schulpflichtigen Kindern. Der Gesetzgeber des Masernschutzgesetzes sei von einer grundsätzlich bestehenden "Impfpflicht" beziehungsweise "verpflichtenden Impfung" ausgegangen. Er habe lediglich von deren Durchsetzung im Wege des unmittelbaren Zwangs abgesehen.
Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teils heftig gestritten. Seit 1. März 2020 dürfen Schulen, Kitas und Tagesmütter keine Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt. Seit dem 1. August 2022 gilt zudem auch die Nachweispflicht.
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