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Quelle: picture alliance/R.Keuenhof

Potsdam-Mittelmark

Bootsfahrten und Stand-up-Paddling auf Seddiner See bis Mitte Juni verboten

Der Seddiner See darf ab sofort nur noch im Sommer mit dem Boot, mit dem Kanu und von Sportlerinnen und Sportlern mit einem Stand-up-Paddle-Board befahren werden. Durch das Verbot sollen Vögel im Schilfgürtel geschützt werden.

Der Seddiner See in Potdam-Mittelmark darf ab sofort nicht mehr mit Booten befahren werden. Das hat der Landkreis als untere Wasserbehörde verfügt, wie am Montag bekannt wurde. Demnach ist auch Stand-up-Paddling und Kitesurfen auf dem See vorläufig verboten.

Die Allgemeinverfügung soll verhindern, dass Vögel gestört werden, die im Frühjahr und im Herbst im Schilfgürtel des Sees rasten und brüten. Sie gilt sowohl für Motorboote als auch für Kanus, Kajaks und Ruderboote - aber nicht für Fischer, Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizei.

Verordnung ist bereits in Kraft getreten

Die Verordnung wurde jüngst im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark veröffentlicht und ist damit bereits in Kraft getreten. Das Verbot gilt demnach bereits - und zwar bis zum Abschluss der Hauptbrutzeit der Vögel am 15. Juni und danach wieder ab 1. Oktober. Die Sommersaison ist von dem Verbot nicht betroffen.

"Es gibt ja das Landschaftsschutzgesetz", sagte Carina Simmes (BVB/Freie Wähler), Bürgermeisterin der Gemeinde Seddiner See, dem rbb auf Nachfrage. Demnach müsse man drei Meter Abstand zu den Schilfgürteln von Gewässern halten. Das reiche aber nicht aus, so Simmes: "Gerade stehende Menschen auf den Stand-up-Paddle-Boards haben eine hohe Scheuchwirkung."

Die Gemeinde Seddiner See hatte daher die Verfügung beim Landkreis beantragt. Das Verfahren laufe schon mehr als zwei Jahre. Es habe "viele Besprechungen" gegeben.

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Paddler macht Feuer im Schilf

Laut Veröffentlichung im Amtsblatt wurde der Seddiner See durch das Absinken des Wasserspiegels in den vergangenen fünf Jahren bei gleichzeitiger Zunahme des Besucherstroms "in besonderem Maße von einer negativen Veränderung des Naturhaushalts betroffen". Zuletzt seien "häufig gravierende Störungen" durch Schlauchboote mit Elektromotoren und Stand-up-Paddles festgestellt worden.

"Wir hatten Anfang April einen Stand-up-Paddler, der abends ins Schilf gefahren ist und dann dort ein Feuer gemacht hat", berichtete Simmes. Die Bürgermeisterin hat bisher eigenen Angaben zufolge ganz unterschiedliche Reaktionen auf das Verbot bekommen: "Wenn die Menschen dann die Erklärung hören, verstehen sie es aber."

Die Gemeinde werde die Einhaltung der Allgemeinverfügung selbst kontrollieren, so Simmes weiter. "Wir werden eigenes Personal einsetzen und auch ehrenamtliche Naturschutzhelfer - das müssen wir aber noch vorbereiten."

Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss laut Bekanntmachung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Der Seddiner See ist der erste in Potsdam-Mittelmark, für den eine solche Allgemeinverfügung erlassen wurde.

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