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Audio: rbb24 Inforadio | 23.04.2024 | Schmidt-Hirschfelder | Quelle: dpa/Wurtscheid

Ab 1. Mai

BVG verbietet Mitnahme von E-Rollern in ihren Fahrzeugen

In München und Leipzig ist die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen bereits verboten. Nun sind die umstrittenen Kleingefährte auch bei der BVG verboten. Vor allem die Brandgefahr gab den Ausschlag für die Entscheidung.

E-Tretroller dürfen in den Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse) ab dem 1. Mai nicht mehr mitgenommen werden. Das teilte die BVG am Dienstag mit.

Grund für das Verbot seien Bedenken, wonach die Lithium-Ionen-Akkus von E-Tretrollern gefährlich sein könnten. Brandschutztechnische Gutachten hatten bisher noch nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei diesen Fahrzeugen bemängelt.

Bereits seit Januar gelten in Berlin strengere Regelungen für die Roller. Der Senat hatte zum Jahresende angekündigt, das verkehrswidrige und gefährliche Abstellen von E-Rollern, E-Scootern und E-Bikes im Straßenraum mit entsprechenden Auflagen für die Anbieter zu beenden.

Verbot in Berliner Parks

Böhmermann bekommt Knöllchen für Fahrt mit E-Roller durch Tiergarten

Man sieht sie gefühlt überall in der Stadt, aber in Berliner Parks darf niemand E-Roller fahren. Jan Böhmermann hat dafür einen Strafzettel erhalten. Der ADAC stuft das als nicht sinnvoll ein. Entscheidend sei, ob es sich um einen Rad- oder Gehweg handelt.

Bedenken wegen Akkus

Neben dem Verbot in Bussen und Bahnen der BVG sind die E-Tretroller auch auf Bahnhöfen demnächst untersagt, hieß es in der Pressemitteilung der BVG. Sie folge damit dem Beispiel anderer Verkehrsunternehmen und den Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Weiterhin zulässig sind aber E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile. Diese erfüllten schon jetzt deutlich höhere Sicherheitsstandards, hieß es weiter.

Erste Verkehrsunternehmen in anderen deutschen Städten hatten ein entsprechendes Verbot bereits in den vergangenen Wochen erlassen, weitere Städte folgen nun ebenfalls zum 1. Mai.

Sendung: rbb24 Inforadio, 23.04.2024, 13:00 Uhr

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