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Video: rbb24 Abendschau | 10.04.2024 | Carsten Krippahl | Quelle: dpa/Mittenzwei

Islamischer Feiertag

Mit dem Zuckerfest endet der Fastenmonat Ramadan

Für Millionen Muslime endet am Dienstagabend der islamische Fastenmonat Ramadan. Mit dem Folgemonat Schawwal beginnt dann das "Fest des Fastenbrechens" (arab. Eid al-Fitr), auch Zuckerfest genannt.

Es ist eines der wichtigsten Feste im Islam, an dem die Familien, Freunde und Nachbarn zusammenkommen, gemeinsam beten, feiern und essen. Es gibt viele Süßigkeiten, daher auch der Name Zuckerfest.

Während des Fastenmonats Ramadan sollen Muslime zwischen der Morgendämmerung und dem Sonnenuntergang nicht essen, nicht trinken, nicht rauchen und keinen Alkohol zu sich nehmen. Auch Sex ist nicht erlaubt. Mit dem Iftar, dem Fastenbrechen, wird das Fasten während dieser 30 Tage täglich nach Sonnenuntergang beendet. Traditionell wird dabei zuerst eine Dattel gegessen und ein Schluck Wasser getrunken.

Tipps zum Fastenbrechen im Ramadan

Ein Glas Milch und drei Datteln

Die einen fasten aus gesundheitlichen, andere aus religiösen Gründen. Die Koch-Podcasterin und angehende Ärztin Säli El Mohands verrät, wie man gut durch den beginnenden muslimischen Fastenmonat Ramadan kommt.

Ramadan ist im neunten Monat im islamischen Mondkalender. Laut dem Verband der Islamischen Kulturzentren verschiebt sich die Fastenzeit pro Jahr um elf Tage. In diesem Jahr begann der Ramadan in Deutschland am 10. März. Regional hängt der offizielle Beginn jedoch von der Sichtbarkeit der zunehmenden Mondsichel ab.

30 Tage fasten, danach drei Tage feiern

Sind die 30 Fastentage geschafft, beginnt das Fest des Fastenbrechens - drei Tage lang wird dann gefeiert. Für muslimische Kinder ist es eine besondere Zeit, sie bekommen meist Geschenke und Süßigkeiten überreicht. Während des Zuckerfestes wird in islamischen Ländern nicht gearbeitet, Kinder haben schulfrei. In Deutschland gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland und Unternehmen.

Laut Berliner Senatsverwaltung muss es in Berlin Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden, an religiösen Veranstaltungen teilzunehmen, soweit dem keine unabweisbaren betrieblichen Notwendigkeiten entgegenstehen. Auch Schülerinnen und Schüler können an religiösen Feiertagen, wie dem Zuckerfest, vom Unterricht befreit werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 10.04.2024, 19:30 Uhr

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