Fußgängerverkehr an der Grenze
Für zu Fuß gehende Personen gilt auf der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) ein Rechtsgehgebot. Nun wurde auch auf polnischer Seite in Słubice das entsprechende Schild angebracht - auf Frankfurter Seite steht eins auf Anordnung der Bundespolizei schon seit November.
Es handelt sich dabei um das Verkehrszeichen Nummer 259 nach Straßenverkehrsordnung (StVO), das das Fußgängerverbot regelt. Ein Zusatzzeichen weist zu Fuß gehende Personen darauf hin, den gegenüberliegenden Gehweg auf der rechten Seite in Fahrtrichtung zu nutzen.
Damit soll der einreiseseitige Fußgängerverkehr ungehindert kontrolliert werden, teilte die Bundespolizei auf rbb-Anfrage mit. Seit Oktober vergangenen Jahres gibt es stationäre Grenzkontrollen an der Stadtbrücke. Die Einhaltung der Fußgängerregelung kontrolliere die Bundespolizei nicht, sie sei dafür nicht zuständig.
Laut Mitteilung der Bundespolizei habe die Regelung "spürbar" gewirkt. Ein rbb-Reporter beobachtete am Donnerstag hingegen, dass viele Fußgänger die Regelung nicht kennen und auch nicht beachten. Die Regelung für Fußgänger soll so lange wie die Grenzkontrollen gelten. Das Bundesinnenministerium hat die "vorübergehenden wiedereingeführten Grenzkontrollen" bis zum 15. Juni verlängert.
Sendung: Antenne Brandenburg, 04.04.2024, 16:40 Uhr
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