"Reichsbürger"-Netzwerk
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt startet am 21. Mai der Prozess gegen die Berliner Richterin und AfD-Politikerin Malsack-Winkemann. Sie und acht weitere Angeklagte sollen einen gewaltsamen Umsturz geplant haben.
Im Fall des mutmaßlichen Reichsbürger-Netzwerks rund um Heinrich XIII. Prinz Reuß soll der Hauptprozess am 21. Mai in Frankfurt am Main beginnen. Das teilte das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main am Dienstag mit. Das Verfahren wird demnach gegen neun Beschuldigte eröffnet, darunter auch die Berliner Richterin und AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann.
Angeklagt sind sie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Planung eines gewaltsamen Angriffs auf das Reichstagsgebäude in Berlin. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft sollen die Mitglieder des Netzwerks geplant haben, die staatliche Ordnung in Deutschland erst gewaltsam zu stürzen und dann durch eine eigene Staatsform zu ersetzen.
Die Gruppe war im Dezember 2022 aufgeflogen. Damals durchsuchte die Polizei bei einer Razzia im "Reichsbürger"-Milieu etwa 150 Wohnungen. Malsack-Winkemann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Generalbundesanwalt hatte im Dezember zwei weitere Anklagen gegen insgesamt 17 weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Vereinigung bei den Oberlandesgerichten in Stuttgart und München erhoben. Dort beginnen die Hauptverfahren Ende April und Mitte Juni.
Ab August 2021 soll die Terror-Gruppe den Umsturz geplant und vorbereitet haben. Sie soll rund eine halbe Million Euro für ihre Pläne eingesammelt und über ein "massives Waffenarsenal" verfügt haben.
Nach Angaben der Ermittler hatte das Netzwerk Strukturen für eine eigene Staatsordnung in Grundzügen schon ausgearbeitet. Als Staatsoberhaupt hätte Heinrich XIII. Prinz Reuß fungieren sollen. Auch Ressorts seien schon verteilt gewesen: So hätte die ehemalige Richterin Malsack-Winkemann für Justiz zuständig sein sollen.
Die Angehörigen der Vereinigung habe eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlich demokratischen Grundordnung verbunden, heißt es in der Mitteilung des
Gerichts. Sie folgten laut Generalbundesanwalt einem "Konglomerat aus Verschwörungsmythen, bestehend aus Narrativen der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterszene sowie der
QAnon-Ideologie".
Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, im März 2022 kehrte sie in den Richterdienst zurück. Im März 2023 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Juristin nicht weiter als Richterin tätig sein darf. Malsack-Winkemann stand allerdings weiter bei der Wiederholungswahl im Februar für die AfD auf dem Wahlzettel.
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