Landgericht Berlin
Ein ehemaliger Thaiboxmeister ist nach einem tödlichen Überfall auf eine Frau in einem Wohnungsbordell zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 47-Jährigen am Dienstag des Raubes mit Todesfolge schuldig. Der Mann habe dem 55 Jahre alten Opfer Verletzungen zugefügt, allerdings sei ein Tötungsvorsatz im Prozess nicht festgestellt worden, hieß es im Urteil. Ein 35-jähriger Mitangeklagter wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er sei an der Planung beteiligt gewesen und habe während der Tat vor dem Haus gewartet.
Der Hauptangeklagte soll bei dem Überfall in der Nacht zum 17. April 2023 im Stadtteil Friedrichshain die 55-Jährige mit einem Schlag ins Gesicht zu Boden gebracht, dann nach Geld gesucht und das Opfer erneut geschlagen haben. Laut Staatsanwaltschaft erbeutete er lediglich rund 25 Euro.
Laut Anklage sollen der aus Thailand stammende Hauptangeklagte und der Mitangeklagte, der die chinesische Staatsangehörigkeit besitzt, in der Wohnung Tageseinnahmen in Höhe von mehreren Tausend Euro vermutet haben.
Der 47-Jährige habe auf Vorschlag des verschuldeten Mitangeklagten, der ein Vermittler von Prostitutionsdienstleistungen gewesen sei, die Frau überfallen, hieß es weiter. Geplant gewesen sei, die Frau nicht erheblich zu verletzten. Der ehemalige Thaiboxmeister habe der 55-Jährigen aber mehrere Verletzungen zugefügt und leichtfertig den Tod des Opfers verursacht. Die Frau starb in der Folge im Wohnungsbordell. Mordmerkmale sahen die Richter nicht. Die beiden nicht vorbestraften Männer seien "nicht die skrupellosen Gewaltverbrecher", hieß es.
Wenige Tage nach der Tat wurde der 47 Jahre alte Mann festgenommen - seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Der Mitangeklagte wurde im Oktober inhaftiert und etwa sechs Wochen später aus der Untersuchungshaft entlassen. Beide legten in dem viermonatigen Prozess Geständnisse ab. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Hauptangeklagten zwölf Jahre Haft wegen Mordes beantragt, gegen den Mitangeklagten eine Strafe von drei Jahren. Der Verteidiger des 47-Jährigen plädierte auf eine deutlich geringere Strafe, der Anwalt des 35-Jährigen verlangte Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: rbb24 Abendschau, 21.05.2024, 19:30 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen