Brandenburger Tierschutzkonferenz
Tierschützer und Politiker haben in Brandenburg erneut über das Verbot beraten, die Haltung exotischer und gefährlicher Tiere zu verbieten. Wann es dazu kommt, ist noch unklar. Außerdem soll es künftig keine Rasseliste für Hunde mehr geben.
Die private Haltung von Löwen und anderen gefährlichen Tieren soll in Brandenburg möglichst bald verboten werden. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch nach einer Tierschutzkonferenz in Potsdam an.
"Es geht auch am Ende hier darum, dass Menschen geschützt werden und dass Tiere möglichst artgerecht gehalten werden." Als Beispiele wurden Großkatzen, Giftschlangen und Giftspinnen genannt. Mit der Gefahrtierverordnung werde Brandenburg eine Lücke schließen, in zwölf Bundesländern gebe es bereits eine Regelung, so auch in Berlin. Wann genau sie für Brandenburg kommt, blieb aber weiter offen.
Woidke hatte bereits im November angekündigt, dass die private Haltung gefährlicher Tiere grundsätzlich verboten werden soll. Als Beispiele nannte er Großkatzen wie Löwen, Tiger und Leoparden, aber auch Reptilien. In Berlin gibt es ein solches Verbot bereits für einige wilde und exotische Tiere.
Wann die Verordnung erlassen wird, "ist noch nicht absehbar", sagte Ministeriumssprecher Martin Burmeister. Er verwies auf noch fehlende Voraussetzungen. Aus dem Umweltministerium müsse eine Liste gefährlicher Arten kommen, aus dem Verbraucherschutzministerium Haltungsvorschriften für genehmigte Arten. Erst dann könne eine Liste gefährlicher Tiere erarbeitet werden.
Die Suche nach einer vermeintlichen Löwin in Kleinmachnow hatte im vergangenen Sommer weltweit für Aufsehen gesorgt. Das vermeintliche Raubtier war aber keines - es entpuppte sich als Wildschwein.
Bei der Tierschutzkonferenz ging es nach Angaben der Staatskanzlei auch um eine neue Hundehalterverordnung. Die bisherige Regelung läuft bald aus. Für Hunde soll es den Angaben zufolge nun keine Rasselisten mehr geben, eine Kennzeichnung soll dagegen ausgeweitet werden.
Die Ordnungsbehörden vor Ort sollten die Gefährlichkeit im Einzelfall zum Beispiel anhand des Verhaltens feststellen. "Die Gefährlichkeit von Hunden wird nicht mehr aus einer bestimmten Rasse abgeleitet", sagte Woidke. Eine Kennzeichnungspflicht soll auf alle Hunde ausgeweitet werden. Der Chef des Landestierschutzverbandes befürwortete die Pläne. Ein Verbot besonders aggressiver Zuchtlinien soll bestehen bleiben. Die neue Hundehalterverordnung soll zum 1. Juli in Kraft treten und die bisherige ersetzen.
Weiteres Thema war eine Grundfinanzierung für Tierheime. Der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes, Rico Lange, hatte im November auf eine steigende Belastung der Tierheime hingewiesen, weil mehr Tiere als früher dort abgegeben würden.
Die Tierschutzvereine werden nach den Plänen von nun an stärker bei der Kastration herrenloser Katzen unterstützt. In diesem Jahr stehen dafür nach Angaben der Staatskanzlei 100.000 Euro zur Verfügung. Das Verbraucherschutzministerium, das derzeit Ursula Nonnemacher von den Grünen führt, setzt sich für eine Erhöhung auf 150.000 Euro ein.
Die Landesregierung plant nach eigenen Angaben, Mittel für eine Grundfinanzierung für Tierheime zur Verfügung zu stellen. Der Tierschutzverband sieht auch die Kommunen in der Verantwortung. Die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke forderte insgesamt mehr Geld für den Tierschutz nach der Landtagswahl im September.
Sendung: rbb24 Antenne Brandenburg, 22.05.2024, 9:00 Uhr
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