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Video: rbb24 | 03.05.2024 | Nachrichten | Quelle: dpa/Udo Herrmann

Nach Urteil des Oberlandesgerichts

Cottbuser Verwaltungsgericht entscheidet für rechtsextremen Jura-Studenten

Auch, wenn ein Jura-Student nachweislich rechtsextrem ist, darf er eine Ausbildung als Referendar im Land Brandenburg antreten. Das hat jetzt das Cottbuser Verwaltungsgericht nach einem Eilantrag entschieden.

Zuvor hatte das Brandenburger Oberlandesgericht einem Studenten verboten, den juristischen Vorbereitungsdienst zu beginnen. Grund: Seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten würden dagegen sprechen. Das sieht das Cottbuser Verwaltungsgericht nun anders: Es hat geurteilt, dass ein Student nur abgelehnt werden kann, wenn er persönlich ungeeignet sei - zum Beispiel bei begangenen Straftaten. Das sei hier jedoch nicht der Fall gewesen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.

Innenminister Michael Stübgen

Rechtsextremismus bleibt größtes Problem politischer Kriminalität in Brandenburg

In Brandenburg ist die Zahl politisch motivierter Straftaten 2023 zurückgegangen. Mehr als die Hälfte war jedoch dem Rechtsextremismus zuzuordnen - 20 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. Es sei aber auch ein Rückgang der Gewalt bemerkbar.

Außerdem meinten die Cottbuser Richter, dass der Student auch trotz seiner rechtsextremen Einstellung Rechtsanwalt werden könne, solange er die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht in strafbarer Weise bekämpfe. Es wäre nicht richtig, wenn die Anforderungen für die Ausbildung höher wären als für den Beruf selbst.

Auflagen im Vorbereitungsdienst möglich

Der Student, der das erste Staatsexamen bestanden hatte und nicht vorbestraft ist, muss demnach in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Es sind aber bestimmte Auflagen denkbar, etwa dass er beispielsweise nicht bei Verfahren eingesetzt wird, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, so der Gerichtssprecher. Über derartige Auflagen werde das Oberlandesgericht entscheiden.

Das OLG betreut das Referendariat, bei dem Juristen nach dem ersten Staatsexamen verschiedene Stationen absolvieren und bei Staatsanwaltschaften und Gerichten tätig sind.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Ursprünglich hatte das OLG dem Jura-Studenten die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum 1. Mai 2024 mit der Begründung versagt, seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten stünden dem entgegen.

Der Jurist ging gegen seine Ablehnung mit einem Eilantrag vor und bekam nun vom Verwaltungsgericht Recht. Der Beschluss des Cottbuser Gerichts kann jedoch angefochten werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 03.05.2024, 13.32 Uhr

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