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Audio: Fritz vom rbb | 27.06.2024 | Marie Boll | Quelle: dp/Benjamin Nolte

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Apotheker darf Abgabe der "Pille danach" nicht verweigern

Ein selbstständiger Apotheker darf die Abgabe der "Pille danach" nicht aus Gewissensgründen verweigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch entschieden (OVG 90 H 1/20).

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Der Apotheker hatte das Arzneimittel nicht vorrätig, weil er sich eigenen Angaben zufolge nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Mann habe die Abgabe des Medikaments deswegen wiederholt verweigert. Die Apothekerkammer Berlin hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet.

Die "Pille danach" sei ein apothekenpflichtiges Medikament, dessen Abgabe nicht aus Gewissensgründen verweigert werden dürfe, urteilte das Gericht. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Das Urteil hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin keine Konsequenzen für den Mann.

Sendung: Fritz vom rbb, 27.06.2024, 17:30 Uhr

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