Mietwohnungen in Berlin
Die Mieten bei möblierten Wohnungen auf Zeit liegen deutlich über dem Schnitt, die Zahl der Inserate steigt. Dagegen will ein Bezirk jetzt zumindest in Milieuschutzgebieten vorgehen. Denn der Wechsel von Dauerwohnung zum Zeitmodell ändere die Nutzung.
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf will gegen möblierte Wohnungen, die auf Zeit vermietet werden vorgehen. Bei Neuvermietungen in Milieuschutzgebieten soll kein möbliertes Wohnen auf Zeit mehr zugelassen werde, teilte ein Bezirkssprecher am Donnerstag mit. Zuerst hatte die Berliner Morgenpost berichtet.
Aus mehreren Berliner Bezirken liegen Zahlen zu möbliertem Wohnen auf Zeit vor. Demnach betrafen 2022 in Friedrichshain-Kreuzberg 70 Prozent der Mietinserate dieses begrenzte Wohnmodell. In Mitte waren es 65 Prozent der Inserate, in Charlottenburg-Wilmersdorf 64 Prozent. Im Vergleich: 2012 betrafen nur zwischen 18 und 26 Prozent der Mietinserate in diesen Bezirken möbliertes Wohnen auf Zeit. Das geht aus einer Anfrage des Linken-Wohnungspolitikers Niklas Schenker hervor. Für 2023 gibt es laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch keine aktuellen Zahlen.
"Wohnen auf Zeit ist ein Geschäftsmodell, das zunimmt", sagte Niklas Schenker dem rbb. Damit werde dem Wohnungsmarkt bezahlbarer Wohnraum entzogen. Dem einen Riegel vorzuschieben, sollte Schule machen, so Schenker, der auch anderen Bezirken riet, gegen "möbliertes Wohnen auf Zeit" vorzugehen.
Bisher lässt die Rechtslage dazu offenbar einigen Spielraum. Laut eines Rechtsgutachtens, das der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegeben hat, stellt der Übergang einer Dauerwohnung in ein Zeitmodell in Milieuschutzgebieten eine Nutzungsänderung dar. Diese brauche eine Genehmigung, heißt es in dem Gutachten. Laut Senat herrscht allerdings bisher die Meinung vor, dass gängige Wohnen-auf-Zeit-Modelle keiner Genehmigung bedürfen. Aktuell laufe zur Klärung der Frage ein gerichtliches Musterverfahren im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der Senat will dieses Verfahren abwarten.
Der Bezirk Pankow hat laut dem Bezirksamt bereits einen Passus in den Prüfkriterien der sogenannten Milieuschutzgebiete hinzugefügt, gemäß dem die Vermietung von Wohnraum mit einer Befristung von bis zu zwölf Wochen eine Nutzungsänderung (von Wohnraum in Gewerbe) im Sinne des Erhaltungsrechts darstellt. Dies ist nicht genehmigungsfähig.
Das Bezirksamt Neukölln befürwortet eine verwaltungsrechtlich einfache Lösung durch den Bundesgesetzgeber. Demnach würde eine entsprechende Anpassung in Paragraf 172 BauGB oder im Mietrecht klarstellen, dass solche Modelle mindestens in Milieuschutzgebieten unzulässig sind.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg beobachte nach Angaben eines Bezirkssprechers das Thema, plane aktuell aber noch kein eigenes Vorgehen. Daten zu möbliertem Wohnen auf Zeit werden in dieser Form auch nicht erhoben.
Wohnen auf Zeit ist in Berlin zudem meist deutlich teurer als Dauerwohnen. Im Jahr 2022 lag die Nettokaltmiete auf dem regulären Berliner Mietwohnungsmarkt im Schnitt bei 11,54 Euro. Zeitlich begrenzte möblierte Wohnungen waren für 19,44 Euro zu haben, mit Nebenkosten für knapp 25 Euro. Für 2023 stieg die Miete für reguläre Mietwohnungen laut IBB-Wohnungsmarktbericht auf 13,99 Euro. Für Zeitwohnung gibt es noch keine neuen Zahlen.
Grundsätzliche Änderungen im Mietrecht müsste der Bundestag beschließen. Das Land Berlin hat nur bei Milieuschutzgebieten begrenzte Regelungsmöglichkeiten. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf für Änderungen bei Vermietungen von möblierten Wohnungen in den Bundestag eingebracht.
Sendung: rbb24 Inforadio, 13.06.2024, 15:40 Uhr
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