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Audio: rbb24 Inforadio | 28.06.2024 | Lea Busch | Quelle: picture alliance/dpa-Zentralbild/S.Steinach

Mutmaßlich linksextremistisch

Person mit deutscher Staatsangehörigkeit an Ungarn ausgeliefert

Am Freitagmorgen haben die Berliner Behörden eine mutmaßlich linksextremistische Person an Ungarn ausgeliefert. Nach verhängter Strafe sollte sie nach Deutschland zurückgebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine frühere Rückkehr.

Eine 23 Jahre alte Person mit deutscher Staatsangehörigkeit ist am Freitagmorgen an die ungarischen Behörden zur dortigen Strafverfolgung ausgeliefert worden. Nach ARD-Informationen handelt es sich um eine Person, die sich als nonbinär versteht.

Die ungarische Behörden werfen der Person schwere Körperverletzung und die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vor, teilten die Berliner Strafverfolgungsbehörden am Freitag mit. Daher hätten sie um die Festnahme durch die deutschen Behörden und um Auslieferung gebeten.

Allerdings forderte noch am Freitagvormittag das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren, die Auslieferung müsse wieder rückgängig gemacht werden. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft müsse erwirken, dass der deutsche Staatsangehörige zurück in die Bundesrepublik gebracht wird, entschied das Gericht am Freitagvormittag in Karlsruhe.

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Vorwurf: Sympathisanten der rechtsextremen Szene verletzt

Die ungarischen Behörden werfen der Person vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, die zum Ziel gehabt habe, Rechtsextreme anzugreifen. Die ausgelieferte Person soll im Februar 2023 nach Informationen von NDR und WDR in Ungarns Hauptstadt Budapest Angriffe auf Teilnehmer eines rechtsextremen Gedenkmarsches begangen haben. Am Wochenende des Aufmarschs wurden demnach mehrere Rechtsextreme zusammengeschlagen und dabei zum Teil erheblich verletzt.

Auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt in dem Komplex. Ende März dieses Jahres hatte den Angaben von NDR und WDR zufolge der Generalbundesanwalt einen eigenen Haftbefehl gegen die 23-jährige Person wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erwirkt. Auch die Karlsruher Behörde geht demnach davon aus, dass die Person Teil einer Gruppierung ist, die sich in Ungarn zum Ziel gesetzt hatte "mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen".

Strafe soll in Deutschland verbüßt werden

Nach der Auslieferung gab das Bundesverfassungsgericht eine Übersicht über die Abläufe vom Freitag. Danach habe der Anwalt den Beschluss des Berliner Kammergerichts, welcher die Auslieferung erlaubte, am späten Donnerstagnachmittag erhalten. In der Nacht sei dann mit der Überstellung begonnen worden.

Am Freitagvormittag entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Übergabe an Ungarn vorläufig ausgesetzt wird und die Berliner Generalstaatsanwaltschaft informiert. Zu diesem Zeitpunkt war die Auslieferung aber schon vollzogen.

Die Berliner Behörden hatten erklärt, die deutsche Staatsangehörigkeit stehe "der Auslieferung nicht entgegen, da vorliegend eine Rücküberstellung zur Vollstreckung der Strafe ins Bundesgebiet ausdrücklich seitens der Republik Ungarn zugesichert worden sei". Die Vorwürfe hätten auch "einen maßgeblichen Auslandsbezug". Die ungarischen Behörden hätten den deutschen Behörden zudem menschenrechtskonforme Haftbedingungen zugesichert.

In einer Pressemitteilung rechtfertigte sich die Generalstaatsanwaltschaft für die Auslieferung und verwies auf die zeitlichen Abläufe. Außerdem sehe sie keinen "Auftrag (...), die Rückführung aus der Republik Ungarn zu erwirken".

Sendung: rbb24 Inforadio, 28.06.2024, 16:00

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