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Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 24.04.2024 | Michael Lietz | Quelle: dpa/Beutler

Fürstenwalde und Frankfurt (Oder)

Erste Cannabis-Anbau-Clubs entstehen in Ostbrandenburg

Seit 1. April ist der Konsum von Marihuana in Deutschland legal - zum 1. Juli dürfen nun auch Vereine gemeinschaftlich Gras anbauen. Doch sowohl beim Canabis Social Club Fürstenwalde als auch bei der Oderblüte Frankfurt wird es noch dauern.

Seit knapp drei Monaten ist in Deutschland das Cannabisgesetz in Kraft. Das erlaubt seit dem 1. April Volljährigen die Droge für den privaten Konsum zu besitzen, zu konsumieren und sogar anzubauen. Zum 1. Juli tritt eine weitere Regelung des Gesetzes in Kraft: Ab dann ist der Anbau auch für nicht-gewerbliche Vereinigungen – also zum Beispiel für Anbauvereine oder Clubs erlaubt. Auch in Fürstenwalde (Oder-Spree) und Frankfurt (Oder) gibt es Pläne für einen solchen Verein, den sogenannten Cannabis Social Clubs (CSC).

Keine Werbung, kein Standort

Doch wo genau die CSC in den beiden Städten Ostbrandenburgs künftig Hanfpflanzen - deren weibliche Blüten in getrockneter Form das berauschende Marihuana liefern - anbauen wollen, bleibt ein Geheimnis, wie Theodor Schilling, Mitbegründer des Fürstenwalder CSC, erklärt: "Man darf für seinen Anbauverein keine Werbung machen", sagt er. Das sei auch richtig so, da Werbung für Drogen schlecht sei.

Fragen und Antworten

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Hinzu kämen Sicherheitsbedenken. So sehen die Auflagen beispielsweise vor, dass die Anbaufläche nicht als solche von anderen zu erkennen ist, wie Schilling berichtet. Nur so viel möchte er verraten: Der Fürstenwalder Verein, der aktuell noch ins Vereinsregister eingetragen werden muss, plane den Anbau in einer gemieteten Halle mit modernster Technik. Dazu sollen ein spezielles Bewässerungssystem, Klimatisierung und besondere Lichttechnik gehören. Bis zu 200 Mitglieder könnte der Verein in Fürstenwalde demnach künftig mit Marihuana versorgen - mit bis zu 50 Gramm pro Monat pro Mitglied.

Bei dem Anbauverein Oderblüte in Frankfurt (Oder) steht das alles noch in den Sternen. Auch dort versuchen die beiden Gründer Tom Berthold und Samuel Baldzikowski seit zwei Monaten den Verein aufzubauen und ins Vereinsregister eintragen zu lassen. "Das Amtsgericht hat eine längere Bearbeitungszeit, und wir müssten Räumlichkeiten finden, bevor wir überhaupt den Antrag auf Produktionsgenehmigung stellen können", so Berthold. Idealerweise bereits mit einer passenden vorhandenen Infrastruktur, ergänzt Baldzikowski: "Der ideale Raum hätte auch gewisse Sicherheitsaspekte schon inkludiert – Kameras, dicke Wände, dicke Türen. Das wäre natürlich wichtig."

Auch solche Anforderungen werden an die neuzugründenden CSC gestellt, heißt es aus Frankfurt und Fürstenwalde gleichermaßen. Das schrecke auch potentielle Mieter teilweise ab. So berichten Berthold und Baldzikowski von laufenden Verhandlungen dazu, ohne bislang einen Mietvertrag unterschrieben zu haben.

Jugendschutz und Suchtprävention

Die Auflagen für die CSC sind hoch, wie auch Schilling erklärt. "Man muss Protokoll führen, die Abgabemengen muss man dokumentieren, die Behörde möchte jederzeit auch eine Auflistung haben, wieviel man abgibt, wieviel man auf Vorrat hat", sagt er. Ein immenser Aufwand für die Vereinsmitglieder, die den Anbau künftig ehrenamtlich betreiben und auch nur sie dürfen das später geerntete Marihuana konsumieren. Zudem müsse der Verein auch ein Jugendschutz-Konzept erstellen und einen Beauftragten für Suchtprävention benennen.

Nach Teil-Legalisierung

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Wer vor dem 1. April wegen Cannabis-Delikten verurteilt worden ist, kommt nun für eine Amnestie infrage: Denn die Justiz muss Verurteilte nach der Teil-Legalisierung so behandeln, als hätten sie die Tat nie begangen. Das bedeutet mehr Arbeit als gedacht.

Gut so, findet der Frankfurter Suchtberater Simon Risse. Er beobachtet die Entwicklung sowie Gründung solcher Anbauvereine und sieht darin für Konsumenten einen Weg aus der Illegalität. "Also wenn ich jetzt Cannabis rauchen möchte, muss ich nicht zu einem Dealer gehen, sondern ich kann das entweder selber Zuhause bei mir im Kleiderschrank anbauen oder mich halt mit anderen Leuten zusammenschließen und es gemeinschaftlich anbauen", so Risse.

Ziel: Eindämmung des Schwarzmarktes

Darin könne auch ein von der Bundesregierung mit dem Cannabisgesetz verfolgtes Ziel erfüllt werden: die Eindämmung des Schwarzmarktes. "Das beobachten wir auch in anderen Ländern, dass der Schwarzmarkt eher zurückgeht – zumindest was Cannabis angeht", sagt Suchtberater Risse. Es komme zwar auf die erwachsenen Konsumenten an, ob sie einen solchen legalen Weg beschreiten wollen oder sich weiterhin ihr Marihuana bei Dealern und somit auf dem Schwarzmarkt holen. "Aber er wird trotzdem massiv zurückgehen", so Risse.

Die CSC sind - neben dem Anbau zuhause - die einzige Möglichkeit, legal an die Droge zu kommen. Mitglied kann jeder Erwachsene werden, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Dann erhält er maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Wenn ein Verein gegen die Regeln verstößt, drohen Geld- und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 24.06.2024, 19:30 Uhr

Mit Material von Eva Kirchner-Rätsch und Michael Lietz

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