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Quelle: picture alliance/dpa/Patrick Pleul

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Justiz muss Rechtsextremen nicht als Referendar akzeptieren

Die brandenburgische Justiz muss einen Funktionär der Partei "Die Heimat" vorerst nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen. Die Partei ist aus der NPD hervorgegangen.

Der Mann will als juristischen Referendar in der Brandenburger Justiz eingestellt werden, die Behörde lehnt ihn ab. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Mittwoch nun einen Eilantrag des Betroffenen gegen die Ablehnung zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.

Das Oberverwaltungsgericht begründet seine erste Entscheidung zugunsten des Landes allerdings bereits inhaltlich: mit dem Verweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1977. Demnach dürfe die Einstellungsbehörde sich gegen Bewerber entscheiden, "die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen".

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Verwaltungsgericht Cottbus hatte zunächst für den Mann entschieden

Der Antragssteller habe bereits in der Vergangenheit eine Rolle in dem verworfenen NPD-Verbotsverfahren (2017) und im Verfahren zum Ausschluss der Partei "Die Heimat" von der staatlichen Parteienfinanzierung gespielt. Die Betätigungen des Antragsstellers seien damals Teil der Begründung des Bundesverfassungsgerichts gewesen, heißt es vom Oberverwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte in einem Eilverfahren zunächst für den Rechtsextremisten entschieden. Er sei nicht vorbestraft und müsse deshalb zugelassen werden zum Referendariat hatte das Gericht argumentiert, rechtsextreme Aktivitäten und Anschauungen sowie mangelnde Verfassungstreue ermöglichten nur, ihn von bestimmten hoheitlichen Befugnissen auszuschließen, das Referendariat zählte das Cottbuser Gericht nicht dazu.

Der erfolgreiche Abschluss des "Vorbereitungsdienstes" ist die Voraussetzung für eine Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt.

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