29-Euro-Ticket, Cannabis-Clubs, Kabelfernsehen
Das 29-Euro-Ticket startet, Kiffer dürfen nun legal ihr Gras anbauen, nicht vorbereitete Kabelfernsehen-Kunden schauen in schwarze Bildschirme, Deckel von Getränkeflaschen dürfen nicht mehr lose sein - diese Neuerungen erwarten Sie im Juli.
Ab Juli können Fahrgäste in Berlin für 29 Euro im Monat Bus und Bahn nutzen. Das Ticket ist nur im Abo erhältlich und gilt für die Tarifbereiche A und B. Pendler zwischen Berlin und Brandenburg bietet das Ticket daher keinen echten Vorteil. Fahrräder und Mitfahrer können auch nicht mitgenommen werden.
Das "Berlin-Abo" hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Zum Vergleich: Das 49-Euro-Ticket ("Deutschlandticket") gilt hingegen für den gesamten ÖPNV im Bundesgebiet und ist monatlich kündbar. Das 29-Euro-Abo war ein Wahlversprechen der Berliner SPD und hatte bundesweit Kritik ausgelöst.
Alles Wichtige zum 29-Euro-Ticket finden Sie hier.
Seit dem 1. April darf in Deutschland unter bestimmten Auflagen gekifft werden. Zunächst kann legales Gras nur selbst angebaut werden, ab dem 1. Juli dürfen auch nicht-gewinnorientierte Cannabis Social Clubs starten - theoretisch.
Praktisch seien aber wohl die wenigsten Vereine in der Lage, an den Start zu gehen und eine Erlaubnis zu beantragen, wie eine DPA-Anfrage Anfang Juni beim Verband Cannabis Anbauvereinigungen Deutschland (CAD) zeigt. Zu hoch sind die vielen bürokratischen Hürden. "Mir persönlich sind keine Clubs bekannt, die zum jetzigen Zeitpunkt Gewächshäuser oder andere Gebäude bauen", sagt CAD-Vorständin Jana Halbreiter damals.
In den Social Clubs darf Gras gezüchtet und an Kiffer mit einer Mitgliedschaft weitergegeben werden.
Taxi-Kunden in Berlin können ab dem 1. Juli Fahrten zu vorab fest vereinbarten Preisen buchen. Bisher wurde der Fahrtpreis in erster Linie pro gefahrenem Kilometer berechnet. Bei vorbestellten Fahrten ist es nun auch möglich, dass Taxi-Unternehmer ihren Fahrgästen vorab einen festgelegten Preis anbieten. Für die Kunden hat das den Vorteil, dass sie keine etwaigen Mehrkosten aufgrund von Staus oder Umleitungen tragen müssen.
Der Senat beseitigt mit der neuen Möglichkeit einen Wettbewerbsnachteil des Taxi-Gewerbes gegenüber App-basierten Vermittlungsplattformen. Diese bieten seit Jahren Mietwagenfahrten zu vorab festgelegten fixen Preisen an. Die Möglichkeit von Festpreisen hatten sich die Berliner Taxi-Unternehmen selbst gewünscht.
Die neue Festpreisregelung ist zunächst auf das Berliner Stadtgebiet beschränkt. Wann Fahrten zum und ab Flughafen BER mit einbezogen werden, ist derzeit noch nicht geregelt.
Nach mehr als zwei Jahren Bauzeit steht der Termin für die Eröffnung der neuen Moltkebrücke: Es ist der 1. Juli. An diesem Tag erfolgt laut Senatsverkehrsverwaltung um 12:45 Uhr die "offizielle Verkehrsfreigabe" der Brücke am S-Bahnhof Botanischer Garten in Lichterfelde West.
Die alte Moltkebrücke war im Jahr 1909 errichtet worden - laut Senat als "dreifeldrige Balkenbrücke aus genietetem Flussstahl". Anfang 2022 musste sie aufgrund des baulichen Zustands nach 113 Jahren komplett zurückgebaut werden.
Der Neubau des Synagogenzentrums in Potsdam ist fertig und wird am 15. Juli 2024 offiziell eröffnet.
Das neue Bauwerk mitten im Herzen der Stadt sei auch Ausdruck der unverbrüchlichen Solidarität des Landes mit den Jüdinnen und Juden, sagte die Brandenburger Kulturministerin Manja Schüle (SPD) im November 2023. "Der Synagogen-Bau ist Stein gewordener Beweis dafür, dass jüdisches Leben unverrückbar und sichtbar in unsere Mitte gehört", hieß es damals. Diese Solidarität sei angesichts des Angriffs der Terrororganisation Hamas auf Israel besonders bedeutend.
Der rund 16,4 Millionen Euro teure Neubau im Stadtzentrum in unmittelbarer Nähe des Landtags wurde vom Land Brandenburg finanziert. Die historische Potsdamer Synagoge wurde nach der NS-Pogromnacht von 1938 zweckentfremdet, 1945 bei einem Luftangriff zerstört und später abgerissen. An ihrem früheren Standort wurde zu DDR-Zeiten ein Wohnhaus errichtet. Dort erinnert eine Gedenktafel an die alte Synagoge.
In Brandenburg tritt am 1.Juli 2024 eine neue Hundehalteverordnung in Kraft. Das teilte das Innenministerium des Landes am Mittwoch mit. Mit der neuen Verordnung schaffe das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab, hieß es weiter.
"Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund", sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) zur Neuerung. Damit entfällt ab 1. Juli auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden.
Im Weiteren gibt es ab 1. Juli eine geltende Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder für Hunde ab deinem Alter von acht Wochen. Zudem müssten die Hunde angemeldet werden mit Nachweis der Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer.
Sie gilt als eines der zentralen Projekte des Lausitzer Strukturwandels: die neue Unimedizin in Cottbus. Mitte Juni hatte der Brandenburger Landtag den Weg frei gemacht - damit wird das Carl-Thiem-Klinikum am 1. Juli zur "Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem".
Bis 2038 wollen der Bund und das Land Brandenburg insgesamt 3,7 Milliarden Euro in den Aufbau der Universität investieren. 1,9 Milliarden stammen dabei vom Bund, 1,8 Milliarden Euro vom Land.
Rund 1.300 Arbeitsplätze sollen mit der neuen Universität entstehen und 80 Professuren besetzt werden. Im Wintersemester 2026/27 sollen hier die ersten 200 Studierenden mit ihrer Ausbildung beginnen können.
Nach scharfer Kritik hat das Bundesfinanzministerium eine umstrittene Verpackungsregel für Shisha-Tabak im Juni kassiert. Wie aus einer Verordnung des Ministeriums hervorgeht, wird die Höchstgrenze von 25 Gramm pro Packung Wasserpfeifentabak aufgehoben.
Ab dem 1. Juli sind wieder alle Packungsgrößen freigegeben. Damit vollzogen das Ministerium und der Zoll einen Kurswechsel: Mitte 2022 war die Höchstgrenze eingeführt worden, um dem grassierenden Steuerbetrug in der Shisha-Branche Einhalt zu gebieten. Denn viele Bars kauften große Packungen und verkauften kleine Einzelportionen an die Kundschaft weiter. Dadurch zahlten sie weniger Steuern an den Fiskus, als sie es hätten tun müssen - sie widersetzten sich damit dem "Vereinzelungsverbot".
Doch nicht die Steuereinnahmen boomten - sondern der Schwarzmarkt. Zudem monierten Umweltverbände, dass die Regelung massiv den Verpackungsmüll erhöhen würden. Nun also folgt mit der Aufhebung der Regel der Rückzieher.
Für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gibt es zum 1. Juli eine Rentenerhöhung. Erstmals steigen sie gleichermaßen in den alten wie neuen Bundesländern um 4, 57 Prozent. Der Bundesrat hatte dazu am 14. Juni 2024 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 zugestimmt, die das Bundeskabinett am 24. April 2024 beschlossen hatte.
Die Rentenanpassung 2024 liegt dabei über der Inflationsrate, denn laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 rechnet die Bundesregierung mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sprach von einer "guten Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner". Grund für die Erhöhung seien der starke Arbeitsmarkt und die guten Lohnabschlüsse
Ab dem 3. Juli müssen laut EU-Verordnung Einwegplastikflaschen und Getränkekartons einen fest verbundenen Deckel haben. Viele Hersteller haben das jetzt schon realisiert. Das soll dafür sorgen, dass weniger Plastik im Meer landet.
Ab Juli dürfen Vermieter die Kosten für einen Kabel-Fernsehanschluss nicht mehr an die Mieter weitergeben. Denn dann fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg. Der Markt wird damit freier. Wer sich nicht gekümmert hat, spart zwar nun die Kabelgebühr, empfängt aber auch nichts mehr.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Regelung finden sie hier.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro, ab 1. Juli 2024 erhöht sie sich auf 11.227,20 Euro - wie der Bundestag auf seiner Webseite schreibt [www.bundestag.de].
Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten demnach die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen würden. Das aktuell gültige Gesetz hat die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße gewählt.
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