Mangelnde Verfassungstreue
Eine Lehramtskandidatin in Brandenburg, die wegen ihrer engen Verbindungen in rechtsextreme Kreise aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde, ist mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gescheitert. Das Gericht habe bereits vergangenen Donnerstag den Antrag der Frau abgelehnt, erklärte ein Gerichtssprecher am Montag.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Frau "nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue" biete. Sie kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Das Bildungsministerium hatte der angehenden Lehrerin im vergangenen Jahr das Führen der Dienstgeschäfte untersagt und einen Bescheid zur Entlassung aus dem "Beamtenverhältnis auf Widerruf" zugestellt. Ursache war unter anderem ein Bericht des "Tagesspiegels", wonach an einer Schule eine Referendarin mit Verbindungen in die rechtsextreme Szene tätig ist. In dem Bericht hieß es, an einer Schule im Landkreis Märkisch-Oderland absolviere eine Frau ihr Referendariat, die mehrfach als Moderatorin für den Nachrichtenkanal des "Compact"-Magazins tätig gewesen sein soll. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft dieses Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein.
Sendung: rbb24 Inforadio, 10.06.2024, 15:00 Uhr
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