Grundstücksstreit
Eigentlich stand schon fest, dass eine Familie in Rangsdorf ihr Wohnhaus abreißen muss. So hat es das Oberlandesgericht entschieden und keine Revision zugelassen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hat der Fall aber eine grundsätzliche Bedeutung.
Der Streit um den zwangsweisen Abriss eines Hauses in Rangsdorf (Teltow-Fläming) und die Räumung des Grundstücks soll vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden.
Das Gericht habe die Revision der betroffenen Familie wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, erklärte ein BGH-Sprecher am Dienstag. Eine mündliche Verhandlung werde aber voraussichtlich erst im kommenden Jahr stattfinden.
Die Familie hatte das Baugrundstück im Landkreis Teltow-Fläming 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe. Dieser forderte sein knapp 1.000 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurück.
Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Außerdem soll die Familie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
Das Oberlandesgericht ließ die Revision nicht zu. Dagegen erhob die Familie eine Nichtzulassungsbeschwerde, welcher der BGH nun stattgab.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 25.06.2024, 19:30 Uhr
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