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Quelle: imago images/J.Tack

Regelungen in Deutschland

Warum beim Waffenbesitz Zuverlässigkeit eine Rolle spielt

In Deutschland darf man ganz legal Waffen besitzen. Doch der Staat kann das Bürgern auch untersagen oder Erlaubnisse wieder entziehen. Kürzlich passierte das unter Verweis auf eine Parteimitgliedschaft. Wie kann das sein?

Einem Ehepaar aus Düsseldorf ist nach einem Urteil des dortigen Verwaltungsgerichts der Waffenbesitz untersagt. Der Grund: Sie sind beide Mitglieder der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Sie mussten ihre über 200 Waffen wieder abgeben oder unschädlich machen.

Als Begründung führte das Gericht an, dass Mitglieder einer Partei, die im Verdacht steht, verfassungsfeindlich zu sein, als "unzuverlässig" einzustufen sind - daher sei ihnen der Waffenbesitz zu untersagen [wdr.de].

Zuverlässigkeit und Unzuverlässigkeit sind wichtige Kategorien, wenn es darum geht, ob ein Mensch in Deutschland eine Waffe besitzen darf oder nicht.

Wer gilt als unzuverlässig?

Wer eine Waffe besitzen und mit sich führen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Den Antrag stellt man bei der Waffenbehörde. Diese ist ein Teil der Polizei. Sie darf uneingeschränkt Auskunft aus dem Bundeszentralregister erhalten, staatsanwaltliche Verfahrensregister überprüfen und die zuständige Verfassungsschutzbehörde anfragen, ob Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Person bekannt sind. Denn die Zuverlässigkeit ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, eine Waffe besitzen zu dürfen.

Im Waffengesetz [gesetze-im-internet.de] heißt es, dass Personen als nicht zuverlässig gelten, wenn sie "wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr" verurteilt worden sind.

Außerdem heißt es im Waffengesetz weiter, dass Personen als unzuverlässig gelten, wenn sie Mitglied "in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat, waren", oder wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen seien. Auf diesen Paragrafen des Waffengesetzes bezog sich das Verwaltungsgericht in Düsseldorf, weshalb den beiden AfD-Mitgliedern der Waffenbesitz untersagt wurde.

Senatsangaben

11.023 Berlinerinnen und Berliner besitzen Schusswaffen

Über die Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist, wird gestritten. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und in Sachsen wird die AfD vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Den Brandenburger Landesverband hingegen stuft der Verfassungsschutz als rechtsextremen Verdachtsfall ein und beobachtet ihn. In Berlin steht die AfD nicht unter Beobachtung. Auf Bundesebene hat der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Ob es reicht, dass eine Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird oder als extrem eingestuft worden ist, ist fraglich. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf urteilte, dass eine Mitgliedschaft in der AfD ausreicht, um als unzuverlässig zu gelten und daher der Waffenbesitz verboten werden muss. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg entschied im Juli 2023 anders. Laut dem Gericht genügt es nicht, dass die AfD in Sachsen-Anhalt damals vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, um den Mitgliedern der AfD die Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes zu entziehen.

Waffen in Berlin und Brandenburg

In Deutschland sind laut den Zahlen des Nationalen Waffenregisters im Monat Juni dieses Jahres über fünf Millionen Waffen registriert [bva.bund.de]. In Berlin befanden sich zu dem Zeitpunkt 48.622 Waffen legal im Privatbesitz. In Brandenburg sind es deutlich mehr: Beim Nationalen Waffenregister waren im Juni 2024 135.301 Waffen registriert. Insgesamt besitzen in Brandenburg knapp 30.000 Menschen eine Waffe oder ein Waffenteil.

Wie vielen Personen im Jahr 2023 die Waffenerlaubnis wieder entzogen wurden, weiß das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg. "Im Jahr 2023 wurden bei 71 Personen wegen vorliegender Unzulässigkeit waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen. Vom Widerruf umfasst waren 114 Erlaubnisse", schreibt ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage. Im selben Jahr seien 29 Anträge auf die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis untersagt worden.

Polizeigewerkschaft, Händler, Sportschützen

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Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte

In der Umgangssprache wird oft vom Waffenschein gesprochen und damit gleichgesetzt, dass Menschen dann eine Waffe besitzen und sie auch führen dürfen. Doch es ist etwas komplizierter. Die Waffenbesitzkarte ermächtigt es den Besitzer oder die Besitzerin, eine Schusswaffe zu kaufen und zu besitzen. Auf der Waffenbesitzkarte vermerkt dann die zuständige Behörde die Art und das Kaliber der gekauften Waffe. Schusswaffen zu kaufen und zu besitzen wird zum Beispiel Jägern oder Sportschützen erlaubt.

Eine Waffenbesitzkarte bedeutet aber nicht, dass sie die Waffe mitführen dürfen. Um eine Waffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen zu dürfen, benötigt man einen Waffenschein. Für diese Erlaubnis benötigt man ein begründetes Bedürfnis - zum Beispiel, weil man Bewachungsunternehmer ist.

Das Ehepaar aus Düsseldorf hatte die entsprechend nötigen Erlaubnisse beisammen. Sie sind in Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts gegangen. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.

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