Bundeskartellamt
AVM, der Berliner Hersteller von Fritzbox-Produkten, muss ein Bußgeld von rund 16 Millionen Euro zahlen. Das hat das Bundeskartellamt entschieden. Grund dafür sind unerlaubte Absprachen mit mehreren Elektronikhändlern.
Der Berliner Hersteller der Fritzbox-Router, AVM, muss ein Bußgeld in Höhe von 16 Millionen Euro zahlen. Wie das Bundeskartellamt am Dienstag mitteilte, wurde die Strafe gegen das Unternehmen wegen Verstößen gegen das Verbot der Preisbindung verhängt.
Als Gründe wurden jahrelange Absprachen mit Elektronikfachhändlern genannt. Die Preise für einzelne Produkte wurden künstlich hoch gehalten. Zum Teil hat der Hersteller AVM dafür sogar eine spezielle Software eingesetzt. "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Firma habe darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken.
Die Strafe erging demnach gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden. AVM vertreibt vor allem Router und Repeater, aber auch Telefone und Smart-Home-Produkte. Nach Erkenntnissen der Wettbewerbshüter hatten AVM-Beschäftigte mit den Elektronikhändlern nicht nur über Einkaufspreise gesprochen, sondern sich auch über die Endverbraucherpreise und deren Anhebung abgestimmt. Eingeleitet wurde das Verfahren gegen das Unternehmen nach einem anonymen Hinweis über das Hinweisgebersystem des Kartellamts sowie nach weiteren Hinweisen aus dem Markt. Im Februar 2022 erfolgte eine Durchsuchung bei AVM.
"Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Höhe des Bußgeldes wurde demnach im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung festgelegt und die Bescheide sind somit rechtskräftig, die Strafe wurde demnach seitens der Geschäftsführung des Unternehmens akzeptiert. Gegen die beteiligten Händler wurden keine Strafen verhängt.
Nach der Bußgeldentscheidung teilte das Unternehmen mit, dass man den stationären Handel in einem sich stark verändernden Markt unterstützt habe, "damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt". Kleinere Händler hätten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben können. Der Online-Verkauf sei zu diesen Konditionen nicht vorgesehen gewesen.
"Nach Auffassung des Bundeskartellamtes war das in dieser Form nicht zulässig - es soll dem Markt überlassen werden, welche Händler bestehen und welche nicht", hieß es in der Firmenmitteilung. "Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat." Aus ihrer Sicht sei es entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt worden seien. "Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar", hieß es von AVM.
Sendung: rbb24, 02.07.2024, 13:00 Uhr
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