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Video: rbb24 Abendschau | 03.07.2024 | Quelle: dpa/Bildagentur-online/Schoening

Nach Freigang

Berliner Polizei fahndet öffentlich nach entflohenem Straftäter

Mit einem Fahndungsfoto sucht die Berliner Polizei [berlin.de] nach einem am Samstag entflohenen Straftäter aus der Justivollzugsanstalt (JVA) Tegel. Der 57-Jährige war bei einem begleiteten Ausgang zu seiner Mutter in Neukölln entkommen. Er habe einen Gang zur Toilette und "einen Augenblick der Unachtsamkeit" genutzt, um den zwei Justizbeamten durch die Wohnungstür zu entwischen, erklärte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU).

Die Polizei bittet nun mit dem veröffentlichten Foto des Mannes um Mithilfe bei der Fahndung, wie sie am Mittwoch mitgeteilt hat. Der Gesuchte ist demnach 1,73 m groß, von korpulenter Gestalt, trägt einen Vokuhila und eine Brille. Außerdem hat er eine auffällige Tätowierung in Form eines Drachens am linken Oberarm. Die Behörden raten davon ab, sich dem Flüchtigen zu nähern oder ihn anzusprechen. Wer ihn sieht, soll demnach den Notruf 110 wählen.

Der Gesuchte wurde laut Justizverwaltung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt und hatte die Strafe bereits im Jahr 2015 abgesessen. Weil der Mann aber weiter als gefährlich gelte, sei er danach in die Sicherungsverwahrung der JVA Tegel gekommen. Diese konnte der Straftäter laut Justizverwaltung regelmäßig verlassen. 42 Ausgänge seien bislang unbeanstandet abgelaufen. Nun habe er sich vermutlich "spontan entschieden", zu fliehen, so Badenberg.

Nach Flucht in Neukölln

Sicherungsverwahrte Inhaftierte bekommen in Berlin keinen begleiteten Ausgang mehr

Insassen erhalten Ausgangsverbot

Als Folge der Flucht am Samstag erklärte die Senatorin im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses ein generelles Ausgangsverbot für Sicherungsverwahrte der JVA Tegel. Sie können dadurch etwa keine Familienmitglieder mehr besuchen. Sicherungsverwahrung kann angeordnet werden, um die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Nach ihrer Haftstrafe kommen sie dann nicht frei, sondern in eine andere Anstalt oder Abteilung.

Es war bereits das dritte Mal im laufenden Jahr, dass ein verurteilter Straftäter in Berlin einen Ausgang zur Flucht nutzte. Erst vor knapp zwei Wochen war ein zweifacher Mörder von seinem ersten unbegleiteten Ausgang aus der Haft nicht ins Gefängnis zurückgekehrt.

Rund 54 Stunden später wurde er in Brandenburg in der Wohnung seines Halbbruders gefasst. Für ihn seien sämtliche Lockerungen zurückgenommen worden, betonte Badenberg. Auch in seinem Fall sei die Flucht wahrscheinlich eine spontane Entscheidung gewesen.

Im Februar hatte ein 54-Jähriger aus der Sicherungsverwahrung der JVA Tegel einen Ausgang zur Flucht genutzt. Er wurde nach rund drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst.

Sendung: rbb24 Abendschau, 03.07.2024, 19:30 Uhr

 

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