Landgericht Berlin
Ein 72-jähriger Rentner ist wegen Mordes an seiner pflegebedürftigen Ehefrau zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Heimtückisch habe er die 59 Jahre alte Frau mit Hammer, Kabel und einem Messer umgebracht, begründete das Berliner Landgericht. Die Pflege sei ihm "zu viel" geworden, doch der Angeklagte habe sich nicht in einer ausweglosen Situation befunden, es habe konkrete Angebote vom Pflegedienst gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß.
Das Gericht folgte einem psychiatrischen Gutachten und ging von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit des Rentners aus.
Aufgabe von Ehepartnern sei es, "sich auch in schlechten Zeiten zu unterstützen", so der Richter. Nachdem sich der Rentner zunächst zugewandt um die nach einem Schlaganfall im November 2022 hilfsbedürftige Frau - "die aber kein schwerer Pflegefall war" - gekümmert habe, sei es zu der schrecklichen Tat gekommen. Der Mann habe entschieden, sich seiner Frau zu "entledigen".
Am 29. Dezember 2023 habe er die 59-Jährige unter einem Vorwand in das frühere Kinderzimmer der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Hellersdorf gelockt. Dort hätten Tötungsmittel bereitgelegen. Gnadenlos habe er die arglose Frau, die ihm vertraut habe, angegriffen.
Der deutsche Angeklagte hatte laut Ermittlungen 13 Mal mit einem Hammer zugeschlagen, die Frau mit einem Kabel gedrosselt und schließlich 18 Mal mit einem Messer zugestochen. Zwei Tage nach dem Tod der Frau hatte sich der 72-Jährige über den Notruf bei der Polizei gemeldet und erklärt: "Ich möchte einen Mord gestehen." Als kurz darauf Einsatzkräfte in die Wohnung in die Neue Grottkauer Straße gekommen seien, habe er "ruhig und freundlich" geöffnet, sagte eine Polizeibeamtin im Prozess.
Bei der Polizei hatte der 72-Jährige zu Protokoll gegeben, er und seine Frau hätten 26 "wundervolle" Jahre gehabt. Nach ihrem Schlaganfall habe er sich um die 59-Jährige und den Haushalt gekümmert. Zuletzt sei er "am Ende gewesen", schilderte der Mann kurz nach seiner Festnahme. Um weitere Hilfe durch den Pflegedienst, der zweimal in der Woche kam, habe er nicht gebeten. Er habe gedacht, er schaffe es auch so. Durch den Schlaganfall sei seine Frau eine "unmögliche Person" geworden.
Der im Rollstuhl sitzende Angeklagte hatte sich erst gegen Ende des Prozesses kurz geäußert. Es tue ihm leid, dass er "ausgerastet" sei, erklärte er. Die Verteidigerin plädierte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Das Gericht folgte im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zehn Jahren wegen Mordes verlangt hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: rbb24 Inforadio, 12.07.24, 13:30 Uhr
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