Sorbische Tradition
Mit der Erntezeit wird in einigen Lausitzer Orten eine Pforte aufgestellt und ein toter Hahn angehängt. So beginnt das traditionelle Hahnrupfen. Ein Verfahren gegen den Brauch wurde eingestellt. Das wollen Tierschützer nicht hinnehmen.
Die Tierschutzorganisation Peta will bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg Beschwerde einlegen, nachdem die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Verfahren zum "Hahnrupfen" in der Lausitz eingestellt hat. Das teilte Peta dem rbb am Mittwoch auf Nachfrage mit. Die Beschwerde soll demnach in den nächsten Tagen eingereicht werden.
Beim "Hahnrupfen" handelt es sich um eine sorbische Erntetradition, die in einigen Lausitzer Dörfern stattfindet. Die erste Veranstaltung dieser Art in diesem Jahr findet an diesem Wochenende in Burg (Spree-Neiße) statt.
Peta hatte im vergangenen Jahr Strafanzeige erstattet. Das Verfahren sei bereits Ende 2023 eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Cottbus dem rbb am Mittwoch mit.
Als Begründung hieß es von der Staatsanwaltschaft, dass beim sogenannten Hahnrupfen "insbesondere vor dem Hintergrund des Schutzes von Minderheitsbräuchen von einem vorsatzlosen Handeln" auszugehen sei. Peta hatte zuvor kritisiert, dass die Hähne ihrer Ansicht nach vor allem getötet werden, um ihre Körper "für die fragwürdigen Brauchtumsevents zu missbrauchen". Die Tierschutzorganisation lege nun Beschwerde ein, weil ihrer Ansicht nach die Staatsanwaltschaft Cottbus "offenbar gar nicht erkannt hat, dass für die Veranstaltung ein Hahn getötet wurde."
Beim "Hahnrupfen" wird ein toter Hahn kopfüber an einer Pforte aufgehängt. Die Männer eines Ortes reiten darunter durch und versuchen den Kopf des Tieres abzureißen. Wer es schafft, wird zum Erntekönig gekrönt.
Auch die Kreisverwaltung Spree-Neiße hat sich mit dem Thema beschäftigt. Der Fachbereich Landwirtschaft Veterinär-, und Lebensmittelüberwachung habe zusammen mit den ausführenden Gemeinden in Spree-Neiße und dem Dachverband der Sorben/Wenden Domowina darüber gesprochen, wie künftig mit dem Brauch umgegangen werden soll, teilte der Landkreis dem rbb mit. "Dabei wurde entschieden, dass das Hahnrupfen für die Gemeinden nicht untersagt wird", so der zuständige Dezernent Olaf Lalk. "Die Tötung des Hahnes wird als ein Akt für die spätere Verwendung als Lebensmittel angesehen." Üblicherweise wird das Tier nach dem "Hahnrupfen" unter den Dorfbewohnern versteigert, damit sie das Tier zubereiten.
Verboten sei jedoch das Hahnjagen beziehungsweise Hahnfangen im Vorfeld, hieß es vom Landkreis weiter. Das werde nicht geduldet. In einigen Dörfern ist das Teil des Brauches. Dabei wird ein Hahn freigelassen und die Jugend eines Ortes versucht, ihn einzufangen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 24.07.2024, 16:30 Uhr
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