Tourismusabgabe
Brandenburger Kommunen, die keine offiziellen Kur- oder Erholungsorte sind, sollen künftig eine Tourismusabgabe erheben können.
Entsprechende Vorbereitungen dazu werden aktuell vom Land getroffen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) arbeitet an einer Mustersatzung, die den Kommunen als Orientierungshilfe dienen soll, wie das Ministerium jetzt mitteilte.
Der Brandenburger Landtag hatte dafür bereits das Kommunalabgabegesetz verändert.
Mit einer uneingeschränkten Tourismusabgabe soll es zukünftig jeder Kommune möglich sein, einen Gästebeitrag zu erheben - nicht nur für Übernachtungs- sondern auch für Tagesgäste. Die Abgabe könnte neben Hotels oder Ferienwohnungen also auch über Park- oder Eintrittstickets erfolgen.
Die Einkünfte sollen den Kommunen wiederum dabei helfen, Tourismusangebote in Schuss zu halten und weiter auszubauen. Dabei bieten allein die Übernachtungsgäste großes Potential für lohnenswerte Einnahmen. 2023 hat es laut statistischem Bundesamt über 14 Millionen Übernachtungen in Brandenburg gegeben.
Jens Grad, der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, begrüßt die Entscheidung des Landes. "Weil dadurch die Möglichkeit geschaffen wird, Aufwendungen, die man im Tourismus hat, auf breitere Schultern zu stellen", so Grad. Insgesamt 18 Orte erheben in Brandenburg aktuell eine Kurtaxe - sie beträgt meist um die zwei Euro pro Tag.
Sendung: rbb24 Studio Cottbus, 23.07.2024, 9:30 Uhr
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