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Audio: rbb24 Inforadio | 09.07.2024 | Nachrichten | Quelle: picture alliance/Metodi Popow

Amtsgericht Tiergarten

Klima-Aktivisten wegen Farbattacke auf Brandenburger Tor zu Freizeitarbeit verurteilt

Mitglieder der "Letzten Generation" hatten im vergangenen September das Brandenburger Tor mit Farbe besprüht und einen erheblichen Schaden verursacht. Zwei 19-jährige Aktivisten müssen nun Freizeitarbeit leisten.

Wegen einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin sind zwei junge Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 200 beziehungsweise 180 Stunden Freizeitarbeit verurteilt worden. Freizeitarbeit kann etwa in sozialen Einrichtungen oder bei Umweltschutzprojekten abgeleistet werden.

Damit blieb das Amtsgericht Tiergarten unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 200 und 220 Stunden, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert. Straftaten seien nicht hinzunehmen, hieß es im Urteil. Es gebe andere Mittel des Protestes.

 

Straßenblockaden in Berlin

"Letzte Generation"-Aktivistin Hinrichs erneut zu Geldstrafe verurteilt

Drei Aktivisten im April zu Bewährungsstrafen verurteilt

Die beiden heute 21-jährigen Männer hatten gemeinsam mit weiteren Klimaaktivisten am 17. September 2023 mittels präparierter Wasserlöscher gelbe und orange Farbe auf das Brandenburger Tor gesprüht, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen. Da sie zur Tatzeit heranwachsend waren, wurde vor dem Jugendgericht verhandelt.

Bereits im April waren drei Teilnehmer an der Aktion schuldig gesprochen worden. Die 22-jährige Frau und die zwei Männer im Alter von 28 und 64 Jahren wurden vom Amtsgericht Tiergarten zu jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Gesamtschaden beträgt 115.000 Euro

Laut Anklage sind nach der Farbattacke zunächst etwa 55.000 Euro Reinigungskosten entstanden. Der geschätzte Gesamtschaden soll bei 115.000 Euro liegen. Die beiden Angeklagten hatten erklärt, es sei nicht Absicht gewesen, einen dauerhaften Schaden am Brandenburger Tor zu verursachen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Sendung: rbb24 Inforadio, 9.7.2024, 19:30 Uhr

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