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Audio: rbb24 Inforadio | 20.07.2024 | Michael Nordhardt | Quelle: dpa/Sagirkaya

Fragen und Antworten

Welche Rechte haben Fluggäste nach dem Chaos am BER?

Wegen IT-Problemen fielen am Freitag zahlreiche Flüge am Flughafen Berlin-Brandenburg aus, andere starteten mit großer Verspätung. Fluggäste mussten teilweise bis in die Nacht warten oder sogar im Hotel schlafen. Welche Rechte haben sie jetzt? Von Michael Nordhardt und Egzona Hyseni, ARD-Rechtsredaktion

An wen können sich Fluggäste wenden?

Wenn Fluggäste am Flughafen gestrandet sind, dann ist es am praktischsten, erst einmal zum Schalter zu gehen und zu versuchen, bei der Airline etwas zu erreichen. Denn dort haben sie vor Ort einen direkten Ansprechpartner, der im Idealfall ganz unmittelbar weiterhelfen kann. Die Fluggesellschaft hat auch den besten Überblick darüber, welche Flüge noch gehen und welche nicht.

Nach weltweiter IT-Panne

Flugverkehr am BER verläuft wieder weitgehend planmäßig

Eine weiltweite technische Störung hatte am Freitag auch am BER zu Flugausfällen und Verspätungen geführt. Am Folgetag hat sich der Betrieb am Flughafen Berlin-Brandenburg wieder normalisiert.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat - also zum Beispiel ein Gesamtpaket aus Flug und Hotel - für den ist der wichtigste Ansprechpartner der Reiseveranstalter. Der ist dafür verantwortlich, dass auf so einer Pauschalreise alles klappt. Deshalb können sich Pauschalreisende bei Problemen an den Reiseveranstalter wenden, die Situation schildern und ihn dazu auffordern, dass er eine Lösung anbietet.

Welche Rechte haben Reisende jetzt gegen die Airline?

Wenn sich der Flug verspätet oder ganz ausfällt, ist die Airline verpflichtet, den Ticketpreis zu erstatten oder so schnell wie möglich einen Ersatzflug zu organisieren - je nach dem, was der Fluggast möchte. Dauert das Warten am Flughafen länger, muss die Airline den Passagieren Getränke und Mahlzeiten anbieten - und Hotelkosten übernehmen, falls ein Aufenthalt über Nacht notwendig ist.

Bei Verspätungen ab drei Stunden muss die Airline jedem Passagier eine Ausgleichszahlung leisten, aber nur, wenn keine höhere Gewalt vorliegt. Wie hoch die Zahlung ist, richtet sich nach der geplanten Flugstrecke.

Newsblog zu IT-Panne

+++ Bundesamt für IT-Sicherheit warnt vor gefälschten Support-Webseiten +++

Ein IT-Problem hat am Freitag Computer weltweit lahmgelegt. Am BER wurden über 100 Flüge abgesagt. Auch an anderen Flughäfen sowie Banken, Geschäften oder Krankenhäusern kam es zu Einschränkungen. Alles Weitere im Newsblog.

Sind die Computerpannen höhere Gewalt?

Das ist eine Frage, von der jetzt viel abhängen wird. Höhere Gewalt - oder wie es in der Europäischen Fluggastrechteverordnung heißt: "außergewöhnliche Umstände", das sind zum Beispiel Naturkatastrophen oder Terrorwarnungen - also alles, was die Airline nicht vermeiden kann, auch wenn sie alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen ergreift. Ob der Computerausfall in diese Kategorie fällt, das dürfte in der kommenden Zeit für Diskussionen sorgen. Und am Ende dürften wohl die Gerichte darüber entscheiden.

Welche Ansprüche haben Pauschalreisende gegen den Reiseveranstalter?

Bei Pauschalreisen kann ein verspäteter Flug dazu führen, dass Urlauber Geld vom Reiseveranstalter zurückbekommen. Und auch, wenn Reisende wegen der Probleme mit dem Flug erst ein oder zwei Nächte später im gebuchten Hotel einchecken können, gibt es in der Regel vom Veranstalter den Reisepreis teilweise zurück. Wird die Pauschalreise erheblich beeinträchtigt oder fällt sie sogar ganz flach, können Reisende Ansprüche haben wegen "nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit". Allerdings nur, wenn keine höhere Gewalt vorliegt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 20.07.2024, 7.25 Uhr

Quelle: tagesschau.de

Beitrag von Michael Nordhardt und Egzona Hyseni, ARD-Rechtsredaktion

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