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Video: rbb24 | 17.07.2024 | Nachrichten | Quelle: rbb

Jugendlicher aus Wittstock

Prozess gegen 17-Jährigen wegen geplanten Anschlags auf Weihnachtsmarkt startet

Ein Jugendlicher aus Brandenburg soll gemeinsam mit einem weiteren aus Nordrhein-Westfalen einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen geplant haben. Nun muss sich der 17-Jährige aus Wittstock vor Gericht verantworten. Am ersten Prozesstag hat sich der Angeklagte nun zu den Vorwürfen geäußert. Von Björn Haase-Wendt

Der Prozess gegen einen 17-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen ist gestartet. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit fand am Mittwoch der erste Prozesstag statt. "Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen eingelassen", sagte eine Sprecherin des Landgerichts im Anschluss an den ersten Verhandlungstag. Ein Geständnis habe er allerdings nicht abgelegt.

Am ersten Prozesstag waren neben dem Verlesen der Anklageschrift drei Zeugen geladen, wie die Sprecherin ausführte. Dazu zählten zwei Polizeibeamte und ein Minderjähriger, welchem der Angeklagte vom geplanten Anschlag erzählt haben soll.

Festnahme wegen Terrorverdacht

Wittstock Ende November vergangenen Jahres, die Stadt ist verschneit, die Menschen freuen sich auf die Vorweihnachtszeit - dann der Schock: in der Kleinstadt im Nordwesten Brandenburgs wird ein damals 16-Jähriger wegen Terrorverdachts festgenommen.

Der junge Wittstocker soll gemeinsam mit einem weiteren Jugendlichen aus Nordrhein-Westfalen einen islamistischen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen geplant haben. Seit dem 17. Juli wird dem heute 17-Jährigen vor dem Landgericht Neuruppin der Prozess gemacht.

Die Anklage wirft ihm die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat vor. Aufgrund des Alters des Angeklagten findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Brandenburger Beschuldigter

Jugendliche wegen geplanten Anschlags auf Leverkusener Weihnachtsmarkt angeklagt

Konkret soll sich der junge Tschetschene aus Wittstock mit einem heute 15-jährigen Deutsch-Afghanen aus dem Rheinisch-Bergischen-Kreis im Internet zum Anschlag verabredet und diesen geplant haben. Sie hätten das Ziel gehabt, eine große Anzahl von Besuchern zu töten, um den Islamischen Staat und seine Ziele zu unterstützen, heißt es in der Anklage.

Anschlagsandrohung per Video

Mitte November vergangenen Jahres war in einer Chatgruppe ein Video aufgetaucht, in dem der Anschlag gegen "Ungläubige" angekündigt wurde, wie die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf mitteilte. Wenige Tage später erfolgten in Nordrhein-Westfalen und in Brandenburg die Zugriffe, die Jugendlichen wurden festgenommen. Beide kamen in Untersuchungshaft. "Die Ermittlungsarbeiten im jetzigen Verfahren begannen mit einer Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutzes", teilte eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin auf rbb-Anfrage mit.

Keine Vorstrafen, aber immer wieder im Visier der Ermittler

Der junge Wittstocker ist ohne Vorstrafen, geriet aber immer wieder ins Visier der Ermittler. So leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart vor zwei Jahren Ermittlungen ein, wie eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin auf rbb-Nachfrage erläuterte. Auch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte die Ermittlungen. Die Ermittler dort hatten Chat-Nachrichten ausgewertet und stießen auf den Wittstocker.

Es folgte ein Verfahren wegen des Verdachts zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Auch sei es um die Kontaktaufnahme zur Vorbereitung zu solch einer Straftat beziehungsweise um eine mögliche Ausreise des Beschuldigten in diesem Zusammenhang gegangen, heißt es von den Stuttgarter Ermittlern. Weitere Details wurden mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht genannt. Allerdings reichten damals die Beweise nicht, um Anklage erheben zu können – das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

"Aufgrund der polizeilichen Erkenntnisse wurden bereits verschiedenste Deradikalisierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Schule, Jugendhilfe und sozialen Trägern versucht", erklärt eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin – alle blieben demnach jedoch ohne Erfolg.

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Im vergangenen Jahr stoßen die Ermittler erneut auf den jungen Wittstocker. Diesmal hat ihn die Staatsanwaltschaft Cottbus im Blick, nachdem der Jugendliche IS-Propagandavideos weiterverbreitet haben soll. Die Staatsanwaltschaft erhebt im September 2023 Anklage. Laut einer Sprecherin des Landgerichts Neuruppin wurde das Verfahren übernommen und ist nun mit dem am Mittwoch startenden Prozess verbunden.

Brüder gelten als Intensivtäter

Immer wieder müssen sich Gerichte mit der Familie des jungen Wittstockers auseinandersetzen. So gelten die drei älteren Brüder des Angeklagten als Intensivtäter, sie waren alle bereits inhaftiert. "Es bleibt jedoch zu betonen, dass keiner der Brüder des Angeklagten wegen politisch motivierter, islamistischer bzw. staatsgefährdender Straftaten verurteilt wurde", so die Landgerichtssprecherin.

Vier Jahre Jugendstrafe für Mittäter

Gegen den an den Anschlagsplänen mitbeschuldigten 15-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen gab es bereits ein rechtskräftiges Urteil. Der Jugendliche legte ein Geständnis ab und die Jugendkammer des Landgerichts Köln verurteilte ihn Ende Juni zu einer Jugendstrafe von vier Jahren unter anderem wegen der Verabredung zum Mord und der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

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Das Gericht sah es nach der ebenfalls nicht-öffentlichen Verhandlung als erwiesen an, dass sich der 15-jährige Deutsch-Afghane seit Herbst 2023 radikalisiert habe. Innerhalb weniger Wochen habe er sich mit dem jetzt Angeklagten aus Wittstock zum Terroranschlag verabredet. Dazu sollte nach Erkenntnissen der Kölner Jugendkammer ein LKW angemietet werden, mit dem der 15-Jährige möglichst viele Weihnachtsmarktbesucher überfahren wollte.

Der Mittäter aus Brandenburg sollte demnach die Taten filmen, damit sie später veröffentlicht werden können. Im Prozess vor dem Landgericht Neuruppin spielen das Kölner Urteil und die dortigen Erkenntnisse aber keine Rolle. "Das hier gegenständliche Verfahren ist gänzlich unabhängig", so eine Sprecherin des Landgerichts in Neuruppin.

Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren droht

Für den nicht-öffentlichen Prozess gegen den 17-Jährigen aus Wittstock sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte es am 21. August geben. Dem Angeklagten droht eine Jugendstrafe von maximal zehn Jahren Freiheitsstrafe. Sein Verteidiger wollte sich gegenüber dem rbb nicht zu den Vorwürfen äußern.

Sendung: Antenne Brandenburg, 17.07.2024, 05:30 Uhr

Beitrag von Björn Haase-Wendt

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