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Quelle: picture alliance/dpa/I.Kjer

Verwaltungsgericht Berlin

Reformhaus in S-Bahnhof darf unter bestimmten Bedingungen auch sonntags öffnen

Ein Reformhaus in einem Berliner S-Bahnhof darf vorläufig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Einzelhändler muss jedoch durch ein spezielles Kassensystem sicherstellen, dass an diesen Tagen nur Reisebedarf verkauft wird, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Das zuständige Bezirksamt hatte gegen den Betreiber des Reformhauses ein Bußgeld verhängt, weil er für ein reduziertes Warenangebot auch an Sonn- und Feiertagen öffnete. Das Bezirksamt sah darin einen Verstoß gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Der Betreiber stellte einen Eilantrag gegen die Entscheidung. Dem gab das Gericht nun statt.

Ausnahme im Gesetz macht es möglich

Der Betreiber des Reformhauses könne sich wahrscheinlich auf eine Ausnahme im Gesetz berufen, so die Begründung des Gerichts. Seine Verkaufsstelle befinde sich in einem Personenbahnhof, da die S-Bahn in Berlin Funktionen des Regionalverkehrs übernehme. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich den Verkauf von Reisebedarf auf Personenbahnhöfen, Flughäfen und in Reisebusterminals.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: rbb24, 17.07.2024, 21:45 Uhr

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