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Audio: Antenne Brandenburg | 29.07.2024 | Jan Engel vom Landesbetrieb Forst | Quelle: dpa/Florian Schuh

Rad- und Wandertourismus

Wildcampen in Brandenburger Wäldern meist nur mit Genehmigung erlaubt

Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwandernde dürfen in Brandenburger Wäldern laut Landesnaturschutzgesetz ihr Zelt nur mit Einschränkugen abseits von Zelt- und Campingplätzen aufstellen. Darauf hat der Landesbetrieb Forst hingewiesen. Die Regeln sähen vor, dass das sogenannte Wildcampen nur für eine Nacht in freien Landschaften möglich sei, sagte Jan Engel, Sprecher des Landesbetriebs Forst in Eberswalde (Barnim) dem rbb..

"Öffentliche Flächen in dem Sinne haben wir ja nicht", so Engel weiter "Der Wald gehört zu 60 Prozent Privatpersonen, ein Viertel dem Land Brandenburg. Da ist es aber nicht üblich, dass wir das Zelten in dem Sinne genehmigen."

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Zelten nur mit Genehmigung und Rücksicht

Auf Flächen in Privatbesitz sei dagegen zwingend eine Genehmigung der Waldbesitzer erforderlich, so Engel weiter. Und selbst mit Genehmigung sollten sich Urlauber ihm zufolge so bewegen, dass das Ökosystem nicht geschädigt oder andere Besucher gestört würden. Wichtig sei auch der Waldbrand-Schutz: "Rauchen und Feuer-Machen sind das ganze Jahr über verboten, und sogar in der Nähe des Walder - sprich: auch an Gewässern und in einer 50-Meter-Schutzzone um den Wald", sagte Engel.

Ein großes Problem sind die Waldcamper in den Wäldern dem Sprecher zufolge aber nicht mehr. "Es kommt schon gelegentlich vor, dass unsere Forstrevierleiter mal auf Menschen treffen. Die Urlauber werden dann darauf angesprochen, dass es nicht möglich ist, und meistens regelt es sich dann."

In solchen Fällen würden dann Hinweise oder Verwarnungen ausgesprochen, sagte Engel. Zwar sehe das Waldgesetz bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 20.000 Euro vor, bislang hätten sie aber nicht verhängt werden müssen.

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Das Übernachten in Naturschutzgebieten sei grundsätzlich verboten, hieß es übereinstimmend auch aus den Kreisverwaltungen von Märkisch-Oderland auf Anfrage und von Ostprignitz-Ruppin im Internet [ostprignitz-ruppin.de] mit Verweis auf die Gesetzeslage.

Auch mit Camping-Fahrzeugen wie Wohnmobilen oder Caravans über Nacht zu stehen, ist laut Engel verboten. "Das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist untersagt und den Waldbewirtschaftenden und -Besitzern vorbehalten", sagte er. "Das ist zwar reizvoll, aber wir wollen auch den Naturraum schützen und daher ist das nicht erlaubt."

Sendung: 26.07.2024, 14:40 Uhr

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