Cannabis im Straßenverkehr
Seit diesem Donnerstag gelten neue Grenzwerte für Cannabiskonsum am Steuer. Autofahrer sollten nicht mehr als 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut haben. Wer das überschreitet, dem droht eine saftige Strafe.
Für Autofahrer gilt seit Donnerstag ein neuer Grenzwert für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut dürfen Fahrzeugführer nicht überschreiten. Andernfalls drohen 500 Euro Bußgeld und
ein Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.
Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren künftig ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.
Der ADAC hält den 3,5er-Grenzwert ebenfalls für plausibel. "Es gibt bisher keine Anhaltspunkte, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden", heißt es in einer Stellungnahme. Knackpunkt sei die sogenannte Dosis-Wirkungs-Beziehung, die es beim Alkoholtrinken, nicht aber beim Kiffen gibt.
Mit anderen Worten: Trinkende können nachvollziehen, wie stark ihr Getränk ist und welche Menge davon sie voraussichtlich fahruntüchtig machen wird. Beim Kiffen lässt sich das im Voraus schlechter abschätzen, auch weil der genaue THC-Gehalt in Cannabis-Produkten oft nicht ersichtlich ist und von Konsumierenden unterschiedlich schnell abgebaut wird. "Es besteht nicht die Möglichkeit, sich an einen Grenzwert 'heranzukiffen'", schreibt der ADAC. Daher gelte unmissverständlich: "Wer fährt, kifft nicht!"
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wies am Donnerstag auf den deutlich höheren Kontrollaufwand bei THC-Kontrollen hin. Mit den zur Verfügung stehenden Tests könnte man bei Straßenkontrollen nur feststellen, ob oder ob nicht Cannabis konsumiert wurde, nicht aber die Höhe des THC-Werts, sagte der Vize-Chef der GdP, Alexander Poitz, dem rbb.
Man habe keine valide Ausstattung, um diesen vor Ort, vor der Straße kontrollieren zu können. "Das heißt für uns in der Folge, wenn der Test positiv ist, heißt es mit zur Dienststelle, gebenenfalls eine Blutentnahme durch einen Arzt durchführen zu lassen, was eine personelle Bindung unserer Kolleginnen und Kollegen betrifft und eine finanzielle Auswirkung, weil die Ärzte bezahlt werden wollen", so Poitz.
Die Bundesregierung hatte im Rahmen einer Expertenkommission zuvor wochenlang über den Grenzwert beraten. Die Empfehlung der wissenschaftlichen Experten [pdf] klingt ein wenig umständlich: Bei 3,5 Nanogramm entspreche die Beeinträchtigung der Wahrnehmung und Reaktion in etwa der von 0,2 Promille Alkohol. Für die Kontrolle seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit erforderlich.
Bisher galt generell die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von einem Nanogramm etabliert. Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben zulässt.
Sendung: rbb24 Abendschau, 22.08.2024, 19:30 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen