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Audio: Fritz vom rbb | 31.08.2024 | Jasmin Becker | Quelle: dpa/Peter Kneffel

Langwieriges Verfahren

Bislang zehn Anträge für Cannabis-Anbau in Brandenburg

In Brandenburg sind bislang nur wenige Anträge für die Erlaubnis einer Cannabis-Anbauvereinigung eingegangen. Bisher seien "zehn Anträge auf Erlaubniserteilung zum gemeinschaftlichen Cannabisanbau" beim zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz eingegangen, sagte ein Sprecher des Brandenburger Verbraucherministeriums auf Anfrage. Ab dem 1. Juli konnten demnach die Anträge gestellt werden.

"Bisher wurde kein Antrag bewilligt oder abgelehnt", führte der Sprecher aus. Allerdings müsste die Behörde "innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Angaben und Nachweise über den Antrag auf Erlaubnis entscheiden". Somit wären die ersten Entscheidungen spätestens im Oktober zu erwarten. Es bestehe derzeit ein hoher Beratungsbedarf, der auch durch das Landesamt für Verbraucherschutz erfolge, betonte der Ministeriumssprecher.

Cannabis-Social-Clubs

Erstmal einen (an)bauen - wird das wirklich so einfach?

Nach der Cannabis-Legalisierung können Erwachsene drei Pflanzen zuhause anbauen. Oder man tritt in einem Anbauverein ein. Das dort gezogene Gras darf ab Juli an die Mitglieder abgegeben werden, doch vorher müssen noch Hürden genommen werden. Von V. Heib und W. Siebert

Dabei sind die Anforderungen und die amtlichen Prüfungen komplex, wie es auch aus den Landesbehörden heißt.

Im Antrag angeben müssen Vereine unter anderem die Mitgliederzahl, Standort und Größe der Anbauflächen, zudem ihre voraussichtlichen Cannabis-Jahresmengen, Sicherungsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen.

Neuer Bußgeldkatalog in Arbeit

Generell befinde sich noch vieles in der Findungsphase. Im Gesundheitsministerium wird gerade ein Bußgeldkatalog zum Cannabisgesetz entwickelt. "Der Prozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen", sagte der Ministeriumssprecher. Man schaue allerdings, welche Bußgeldkataloge bereits durch andere Bundesländer erlassen worden seien und was man sich davon abschauen könnte.

Seit dem 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.

Cannabis im Straßenverkehr

Ab Donnerstag gelten neue THC-Werte beim Autofahren

Seit diesem Donnerstag gelten neue Grenzwerte für Cannabiskonsum am Steuer. Autofahrer sollten nicht mehr als 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut haben. Wer das überschreitet, dem droht eine saftige Strafe.

Bundesweit 280 Anträge und 14 Bewilligungen - davon eine in Berlin

Deutschlandweit sind inzwischen mehr als 280 Anträge auf Erlaubnisse bei den Behörden dafür eingegangen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (DPA) bei den zuständigen Länderbehörden ergab. Dem gegenüber stehen bisher 14 Bewilligungen - die meisten mit elf in Niedersachsen, eine aber auch in Berlin.

Dem Verein Green Leaf Society e.V. sei die Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis erteilt worden, teilte das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vergangene Woche mit. Der vorliegende Antrag zeige ein hohes Verantwortungsbewusstsein und ernsthafte strukturelle Überlegungen. Das habe die Genehmigung erleichtert, sagte Gesundheitsstadtrat Gordon Lemm (SPD).

Sendung: Fritz vom rbb, 31.08.2024, 17:30 Uhr

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