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Audio: rbb24 Antenne Brandenburg | 10.08.2024 | Paul, Johann Frederik | Quelle: imago images/Herrmann Agenturfotografie

Geldbußen möglich

Heckenschnitte führen in Oberhavel zu zahlreichen Anzeigen

Weil das Grün im Sommer besonders stark wächst, greifen viele zur Heckenschere. Im Landkreis Oberhavel scheinen das nicht alle zu tolerieren: Wegen nicht genehmigter Heckenschnitte und -rodungen gab es zuletzt viele Anzeigen.

Der Landkreis Oberhavel hat zuletzt eine hohe Zahl von Anzeigen "wegen nicht genehmigter Heckenrodungen und Heckenschnitte" registriert. Diese seien bei der unteren Naturschutzbehörde eingegangen, teilte der Kreis diese Woche mit.

Und das kann Folgen haben: Wer beim Gehölzschnitt gegen das Gesetz verstoße, riskiere eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro, hieß es weiter. In besonders schweren Fällen könne es sogar noch teurer werden. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es nämlich vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten, Hecken komplett abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen [dejure.org].

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Hecken gesetzlich geschützt

Denn die Hecken bilden wertvolle Lebensräume und optimale Rückzugsorte für Säugetiere und Amphibien. Zahlreichen Vögeln dienen sie als Nist- und Brutstätten. Strukturreiche Gehölze mit Früchten und Beeren bieten zudem optimale Nahrungsquellen für viele Tiere.

Darüber hinaus sind Hecken gesetzlich geschützt, weil sie auch für Menschen gesundheitsfördernde Funktionen haben. Sie tragen zur Wasserverdunstung bei und haben so einen kühlenden Effekt auf die Umgebungstemperatur. Außerdem bilden sie einen wichtigen Wasserspeicher. Hecken schützen auch vor Wind und Sturm. Sie filtern Staub, Schmutz sowie schädliche Abgase und dämpfen den Lärm.

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Landkreis veröffentlicht Vorschriften

Viele Gärtnerinnen und Gärtner würden wohl aus Unwissenheit einfach drauf los schneiden, hieß es vom Landkreis. Daher veröffentlichte er auf seiner Webseite noch einmal die geltenden Vorschriften [oberhavel.de]: Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses sind im Sommer erlaubt. Reichen die Gewächse allerdings bis auf Gehwege und Straßen, ist ein schonender Pflegeschnitt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sogar vorgeschrieben.

Die zulässigen Schnittarbeiten sollten nach Angaben des Landkreises vorzugsweise von Oktober bis Februar erledigt werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 10.8.2024, 10.02 Uhr

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