Nationales Waffenregister
Bei der Polizei in Brandenburg sind deutlich mehr Kleine Waffenscheine registriert, als noch vor einigen Jahren. Mitte dieses Jahres hatten 25.682 Brandenburgerinnen oder Brandenburger einen solchen Waffenschein. Das waren 4.260 mehr als Ende des Jahres 2021, wie das Innenministerium in Potsdam auf eine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller und Daniela Oeynhausen mitteilte. Damit hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren laut früheren Angaben des Ministeriums nahezu vervierfacht. Ende 2014 waren bei der Brandenburger Waffenbehörde rund 6.500 Kleine Waffenscheine registriert.
Besitzer eines Kleinen Waffenscheins dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen. Für Luft- und Federdruckwaffen sowie CO2-Waffen gilt der Kleine Waffenschein nicht. Um ihn zu bekommen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, aus Sicht der Behörde zuverlässig und persönlich geeignet sein, man muss die vergangenen fünf Jahre in Deutschland gelebt haben und darf keine relevanten Vorstrafen haben. Wer seine Waffe bei sich hat, muss auch den Waffenschein und seinen Personalausweis immer bei sich tragen. Wird er einmal erteilt, gilt er unbefristet.
Laut dem Nationalen Waffenregister waren Ende Juni dieses Jahres in Brandenburg fast 151.000 Waffen- und Waffenteile behördlich registriert. Das waren fast 30.000 mehr als im Jahr 2014, ein Zuwachs von fast 20 Prozent, wie aus den früheren Angaben des Brandenburger Innenministeriums hervorgeht. Laut den Bestimmungen müssen diese Waffen bei Besitzern eines Kleinen Waffenscheins immer so gesichert aufbewahrt werden, dass Andere keinen Zugriff darauf haben.
Sendung: Antenne Brandenburg, 06.08.2024, 11:30 Uhr
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