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Audio: Antenne Brandenburg | 13.09.2024 | Matthias Gindorf | Quelle: rbb

Landgericht Potsdam

Prozess um erschossene Frau auf A9: Verteidigung beantragt Freisprüche

Zwei Männer sollen gemeinsam den Mord an einer 40 Jahre alten Lehrerin geplant und durchgeführt haben. Die Staatsanwaltschaft hält die Beweislast für erdrückend. Ganz im Gegenteil zur Verteidigung.

Im Prozess am Landgericht Potsdam um den mutmaßlichen Mord an einer Lehrerin haben die Verteidiger der beiden Angeklagten Freisprüche beantragt. Die vorgelegten Beweise und Zeugenaussagen reichten aus ihrer Sicht nicht für eine Verurteilung der beiden Angeklagten aus, erklärten sie am Freitag in ihren Schlussvorträgen.

Zum Schluss des Verhandlungstages ergriffen auch die Angeklagten ihr letztes Wort und bestritten die Tat.

Plädoyers

Auf A9 erschossene Lehrerin - Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

Im Mai 2023 wird Carolin G. auf dem Standstreifen der A9 in ihrem Auto erschossen. Angeklagt sind ihr Ex-Partner und sein Schulfreund - im Prozess beschuldigen beide sich gegenseitig. Die Staatsanwaltschaft glaubt an eine gemeinsam geplante Tat.

Im Mai vergangenen Jahres war eine 40 Jahre alte Lehrerin auf der A9 bei Brück (Potsdam-Mittelmark) in ihrem Auto auf dem Standstreifen erschossen worden. Angeklagt sind nun ihr ehemaliger Lebensgefährte und dessen früherer Schulkamerad. Sie sollen gemeinsam beschlossen haben, die Frau zu töten, nachdem es einen jahrelangen Sorgerechtsstreit zwischen der Frau und ihrem angeklagten Ex-Partner um das gemeinsame Kind gegeben hatte.

Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau schließlich vom Schulfreund auf der Autobahn mit einem Auto abgedrängt und erschossen worden sein.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Strafen

Die Staatsanwaltschaft hatte vor wenigen Tagen in ihrem Plädoyer lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten verlangt. Die Staatsanwältin forderte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Die Angeklagten hätten bei ihrer Tat drei Mordmerkmale erfüllt: Habgier, Heimtücke und niedrige Beweggründe.

In dem Indizienprozess wurden an mehr als 35 Prozesstagen mehr als 180 Zeugen vernommen. Bis heute ist keine Tatwaffe gefunden worden, keiner der Angeklagten hat ein Geständnis abgelegt. Stattdessen beschuldigten sich die beiden Angeklagten gegenseitig.

Die Staatsanwaltschaft glaubt indes nach ihren Angaben an eine gemeinsam geplante Tat. Dafür sprächen Whatsapp-Verläufe und Aufenthaltsangaben, die über die Handydaten ermittelt wurden.

Nach Angaben der Behörde hatte der Ex-Partner vor verschiedenen Menschen immer wieder betont, wie gern er die Mutter seines Kindes "entsorgen" würde

Sendung: Antenne Brandenburg, 13.9.2024, 19:30 Uhr

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