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Video: rbb24 Abendschau | 26.09.2024 | Phil Beng | Quelle: rbb/Abendschau

Friedrichshain-Kreuzberg

Keine Geburtsurkunde wegen Nachnamen: Mutter fühlt sich diskriminiert

Eine Berlinerin bekommt vom Amt keine Geburtsurkunde für ihre Tochter - und damit keinen Kita-Gutschein und kein Kindergeld. Die Begründung des Standesamtes Friedrichshain-Kreuzberg: Mit ihrem Doppelnamen - Le Nguyen - sei das nicht möglich.

Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einer Berlinerin aufgrund ihres Nachnamens über Monate die Ausstellung keine Geburtsurkunde für ihre Tochter ausgestellt. Das Kind ist inzwischen sechs Monate alt.

Wie die Mutter, Ha Thanh Le Nguyen, der rbb24 Abendschau sagte, sei die Behörde der Auffassung, im Vietnamesischen gebe es keine Doppelnamen. Deshalb sei die Eintragung ihres Doppelnamens - Le Nguyen - in eine Geburtsurkunde des Babys nicht möglich.

Das Baby selbst trägt indes den Nachnamen seiner Mutter gar nicht, sondern nur den des Vaters. Dennoch muss in der Geburtsurkunde des Kindes auch der Name der Mutter mit aufgeführt sein - was laut Amt in diesem Fall nicht geht.

Ha Thanh Le Nguyen ist selbst deutsche Staatsbürgerin und führt ihren doppelten Nachnamen in ihrer Einbürgerungsurkunde und auf ihrem deutschen Personalausweis.

Interview | Standesamt akzeptiert Nachnamen nicht

"Mit einem klassischen deutschen Doppelnamen wäre mir das nicht passiert"

Monatelang stellte ein Berliner Standesamt keine Geburtsurkunde aus, weil es den Namen der Mutter nicht akzeptierte - auch wenn der in ihrem deutschen Pass steht. Inzwischen gibt es ein Dokument, Frau Le Nguyen freut sich - selbst wenn sie plötzlich Frau Le heißen soll.

"Mit für Vietnam nicht üblichem Doppelnamen eingebürgert"

Die Senatsinnenverwaltung bestätigte dem rbb den Fall auf Anfrage. "Die Kindesmutter und das Kind sind deutsche Staatsangehörige", bestätigte Pressesprecherin Sabine Beikler. "Die Mutter wurde bereits 2007 im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit dem für Vietnam nicht üblichen Doppelnamen 'Le Nguyen' eingebürgert, dieser Name steht auch im Einbürgerungsregister und im Melderegister." Auch in der Geburtsurkunde der Mutter aus dem Jahr 1988 sei der Name "als Doppelname beurteilt" worden.

Zu den Hintergründen für das sich hinziehende Verfahren nannte die Sprecherin der Senatsinnenverwaltung "Zweifel an der Richtigkeit der Namensführung". An sich sei das Vorgehen des Standesamtes "nicht zu beanstanden". Gleichzeitig betonte Pressesprecherin Beikler: "Dass die Klärung seit April 2024 andauert, ist allerdings bedauerlich, da die Mutter wegen der fehlenden Geburtsurkunde Probleme beim Kindergeld und beim Kita-Gutschein hat."

Ohne Geburtsurkunde kein Kindergeld

Wie Le Nguyen dem rbb sagte, gibt es wegen der fehlenden Geburtsurkunde bislang keine Anmeldung und keine Steuer-ID für ihre Tochter, kein Kindergeld und auch keinen Kita-Gutschein. "Ich wollte bald wieder anfangen zu arbeiten", sagt Le Nguyen. Sie wisse nicht, wie sie die Kinderbetreuung organisieren solle. "Vielleicht werde ich jetzt doch eine Stay-at-home-Mom, weil ich keine Kinderbetreuung für mein Kind habe."

"Ich finde es ehrlich gesagt rassistisch, dass wir so einen Stress haben wegen meines Nachnamens", sagte Le Nguyen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte dazu auf Anfrage: "Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht. Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechtlichen Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall und nicht um Diskriminierung."

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Innenverwaltung verweist auf unterschiedliche Rechtslagen

Auch die Senatsverwaltung für Inneres bewertet den Vorgang im Standesamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg nicht als Diskriminierung. Der Fall zeige, dass Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich seien, was "immer wieder zu Problemen bei der Eintragung führt".

"Für die Einbürgerung ist die Identität der Person und damit regelmäßig der Name im Pass maßgeblich", erklärte die Innenverwaltung. "Für das Standesamt und die Beurkundungen ist der Name, der nach dem Heimatrecht seit Geburt gilt, maßgeblich."

Eine Einbürgerung aufgrund des Namens in der Geburtsurkunde und des Passes unter "Le Nguyen" sei daher korrekt gewesen. "Dass das Standesamt allein die Sicht aus dem Personenstandsrecht hat und die Rechtmäßigkeit der vietnamesischen Namensführung anzweifelt, ändert an der Namensführung in der Einbürgerung nichts."

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Sendung: rbb24 Abendschau, 26.09.2024, 19:30 Uhr

Update vom 30.09.2024, 11 Uhr: Frau Le Nguyen hat nach eigenen Aussagen inzwischen die Geburtsurkunde für ihre Tochter erhalten.

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