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Quelle: imago images/Schoening

Urteil gegen 63-Jährigen

Berliner Gericht: Hakenkreuz als Kritik an Corona-Gesetzen strafbar

Die Verwendung eines Hakenkreuzes in einer Kritik an den damaligen Corona-Gesetzen ist laut dem Berliner Kammergericht strafbar. Das Gericht sprach am Montag einen 63-jährigen Mann schuldig, weil er im August 2022 im Internet Bilder einer Atemmaske mit Hakenkreuz veröffentlicht hatte, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Richter hoben damit zugleich einen Freispruch des Mannes durch das Amtsgericht im Januar auf. Zur Begründung hieß es, das gesetzliche Verbot des Hakenkreuzes diene gerade "der Verbannung der Nutzung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus dem Bild des politischen Lebens unabhängig von der dahinter stehenden Absicht".

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Amtsgericht Tiergarten muss nun über Höhe der Strafe entscheiden

Weiter hieß es, der Vergleich von Corona-Maßnahmen mit dem durch das Hakenkreuz symbolisierten NS-Terrorregime stelle eine Verharmlosung des Nationalsozialismus und des Völkermordes an Millionen Juden dar, nicht aber eine Kritik daran. Ausnahmen sind laut Gerichtsurteil nur unter sehr strengen Bedingungen möglich, wenn für einen objektiven Betrachter eindeutig erkennbar ist, dass die Verwendung des Symbols nationalsozialistisches Gedankengut ablehnt. Das Gericht stellte allerdings fest, dass der Angeklagte weder objektiv über Zeitgeschehen berichtete noch staatsbürgerliche Aufklärung betrieb, sondern den Eindruck erweckte, die Verwendung des Hakenkreuzes sei akzeptabel.

Das Kammergericht verwies das Verfahren zurück an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten, wo über die Höhe der Strafe entschieden wird.

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