Unterhaltspflicht für Minderjährige
Kommt ein Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen für minderjährige Kinder nicht nach, zahlt der Staat zunächst Unterhaltsvorschuss. Das Problem: Nur ein Bruchteil der Vorschüsse wird eingetrieben. Die Gründe sind dabei vielfältig.
Das Land Berlin holt sich nur einen Bruchteil des Unterhaltsvorschusses von säumigen Vätern zurück. 2023 konnte Berlin lediglich 15,8 Prozent der gezahlten Vorschüsse von unterhaltspflichtigen Elternteilen - meist Väter - eintreiben. Das geht aus Zahlen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie am Mittwoch hervor, die dem rbb vorliegen.
Insgesamt musste Berlin im vergangenen Jahr rund 95,57 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss aufbringen. Dagegen stehen lediglich Einnahmen in Höhe 15,07 Millionen Euro. Dieses Geld konnte das Land im Jahresverlauf noch von zahlungspflichtigen Elternteilen einziehen. Somit bleibt für den Steuerzahler eine Differenz von rund 80 Millionen Euro.
Der Staat zahlt immer dann Unterhaltsvorschuss für minderjährige Kinder von Alleinerziehenden, wenn ein Elternteil seinen gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Unterhaltspflichtig ist in diesem Zusammenhang derjenige Elternteil, der weniger als 40 Prozent der Betreuung des Kindes übernimmt.
In Berlin erhielten zum Stichtag 31.12.2023 genau 48.189 Kinder und Jugendliche Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Laut Zahlen des Landesamts für Statistik sind 27,5 Prozent der Eltern mit minderjährigen Kindern in Berlin alleinerziehend.
Seit Jahren bewegt sich die Rückholquote bei den Vorschusszahlungen in Berlin lediglich zwischen 11 und 16,5 Prozent. Im Bundesländervergleich liegt Berlin beim Eintreiben der Zahlungen von säumigen Eltern im Mittelfeld.
Die Gründe, warum so wenig Zahlungspflichtige zur Verantwortung gezogen werden, sind vielfältig. Neben Fällen, in denen Eltern aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht zahlen können, gibt es immer wieder Kritik daran, dass gerade Väter sich trickreich ihren Pflichten entziehen und die Ämter dem nicht mit genügend Nachdruck nachgehen.
Die Bildungsverwaltung räumte auf Anfrage des rbb ein, dass die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen "maßgeblich von der zeitnahen Verfolgung des Anspruchs gegenüber den Unterhaltspflichtigen" durch die Jugendämter abhänge. Diese gelten nicht nur in Berlin als chronisch überlastet.
Weigern sich Eltern konsequent, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen und mit dem Jugendamt zu kooperieren, kann dieses die Daten vom Arbeitgeber, von Versicherungen und den Steuerbehörden zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen anfordern. Als letzte Möglichkeit bleibt den staatlichen Stellen, offene Forderungen gerichtlich vollstrecken zu lassen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 04.09.2024, 12 Uhr
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