"Compact TV"-Moderatorin
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde einer Lehramtsreferendarin am Donnerstag zurückgewiesen. Das Bildungsministerium hatte der angehenden Lehrerin zuvor das Führen der Dienstgeschäfte untersagt.
Wie das OVG mitteilte, darf die Ernennung einer Lehramtsreferendarin wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen werden, wenn diese vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs, nach denen sie gefragt wurde, verschwiegen hat. Dies war laut Gericht der Fall.
Die Beamtin hatte über ihre Vortätigkeiten informiert, jedoch nicht darüber, dass sie für ein rechtsextremes Magazin als Moderatorin gearbeitet hat, so das OVG. Das von ihr zunächst angerufene Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte in seinem Beschluss vom 6. Juni 2024 ausgeführt, warum die Tätigkeit für den Nachrichtenkanal "Compact TV" an ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zweifeln lasse.
Die Rücknahme sei rechtmäßig, selbst wenn es möglich erschiene, dass nach Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Beamtenernennung an sich nichts im Wege stünde, hieß es nun vom OVG weiter. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Sendung: rbb24 Inforadio, 26.09.2024, 19 Uhr
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