Verwaltungsgericht in Cottbus
Die Vize-Landrätin von Dahme-Spreewald, Susanne Rieckhof, bleibt weiterhin beurlaubt. Das hat das Verwaltungsgericht in Cottbus entschieden, wie es am Dienstag mitteilte.
Rieckhof hatte sich zuvor in einem Eilverfahren an das Gericht gewandt, um ihre von Landrat Sven Herzberger ausgesprochene Beurlaubung rückgängig zu machen. Die Kammer habe aber den Erlass einer sogenannten "Zwischenentscheidung" in dem Eilverfahren abgelehnt, so die Mitteilung. Diese Zwischenentscheidung war von Rieckhof zuvor beantragt worden. Eine Entscheidung im Eilverfahren selbst ist das noch nicht.
Laut Gericht bedarf es keiner Suspendierung der Beurlaubung. "Weder seien irreversible Zustände zu verhindern noch drohten der Antragstellerin ohne die Zwischenentscheidung schwere und unabwendbare Nachteile", heißt es vom Gericht. Rieckhof habe vielmehr versucht, "das zu erreichen, was ihr erst bei einer erfolgreichen Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag als solchen zustünde".
Rieckhof hatte laut Gericht unter anderem damit argumentiert, dass ihr durch die Beurlaubung ein Ansehensverlust bei den Mitarbeitenden der Verwaltung drohen könnte. Laut Gericht würde dieser Ansehensverlust bei einer erfolgreichen Entscheidung über den Eilantrag aber ausgeräumt werden.
Rieckhof war von Landrat Herzberger beurlaubt worden, weil sie nach dessen Angaben sein Vertrauen missbraucht und zerstört habe. Es habe sich um einen schwerwiegenden und nicht zu entschuldigenden Sachverhalt gehandelt, so Herzberger. Rieckhof trage dafür die persönliche individuelle Verantwortung.
Sendung: Antenne Brandenburg, 10.09.2024, 13:30 Uhr
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