Nach Facebook-Post
Die Kündigung eines Mitarbeiters der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wegen eines als bedrohlich wahrgenommenen Facebook-Beitrags war aus Sicht des Berliner Arbeitsgerichts rechtens.
Der Mann hatte im vergangenen Mai in einer Facebook-Gruppe ein Bild hochgeladen, das insbesondere von Gewerkschaftsmitgliedern im Unternehmen als Gewaltdrohung empfunden wurde, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Auf der Fotomontage war ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf jemand den Lauf einer Pistole richtete. Der Mann war mit dem Schriftzug der Gewerkschaft Verdi markiert. Das Bild trug den Titel "Ver.di hört den Warnschuss nicht!".
Nach einer Anhörung des Straßenbahnfahrers und des Personalrats kündigte die BVG dem Mann demnach fristlos und ordentlich.
Aus Sicht der Richterinnen und Richter geht diese Maßnahme in Ordnung. Mit der Fotomontage habe der Beschäftigte seine Kolleginnen und Kollegen konkret bedroht. Darin liege zugleich "eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens". Zwar habe es sich um eine private Facebook-Gruppe gehandelt. Der Beitrag richtete sich demnach aber ausdrücklich an Fahrpersonal der BVG.
Das Urteil des Arbeitsgerichts erging bereits am 7. Oktober. Gegen die Entscheidung können beide Seiten Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einlegen.
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Sendung: rbb88.8, 01.11.2024, 13:50 Uhr
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