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Quelle: www.imago-images.de

Nach Facebook-Post

Gericht bestätigt Kündigung von BVG-Mitarbeiter

Die Kündigung eines Mitarbeiters der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wegen eines als bedrohlich wahrgenommenen Facebook-Beitrags war aus Sicht des Berliner Arbeitsgerichts rechtens.

Der Mann hatte im vergangenen Mai in einer Facebook-Gruppe ein Bild hochgeladen, das insbesondere von Gewerkschaftsmitgliedern im Unternehmen als Gewaltdrohung empfunden wurde, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Auf der Fotomontage war ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf jemand den Lauf einer Pistole richtete. Der Mann war mit dem Schriftzug der Gewerkschaft Verdi markiert. Das Bild trug den Titel "Ver.di hört den Warnschuss nicht!".

Öffentlicher Nahverkehr

Tickets im VBB werden ab Januar voraussichtlich um 7,5 Prozent teurer

Die Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg sollen nach DPA-Informationen wieder teurer werden. Eine Einzelfahrt in Berlin würde damit im kommenden Jahr fast vier Euro kosten. Die Preiserhöhung ist noch nicht final beschlossen.

"Erhebliche Störung des Betriebsfriedens"

Nach einer Anhörung des Straßenbahnfahrers und des Personalrats kündigte die BVG dem Mann demnach fristlos und ordentlich.

Aus Sicht der Richterinnen und Richter geht diese Maßnahme in Ordnung. Mit der Fotomontage habe der Beschäftigte seine Kolleginnen und Kollegen konkret bedroht. Darin liege zugleich "eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens". Zwar habe es sich um eine private Facebook-Gruppe gehandelt. Der Beitrag richtete sich demnach aber ausdrücklich an Fahrpersonal der BVG.

Das Urteil des Arbeitsgerichts erging bereits am 7. Oktober. Gegen die Entscheidung können beide Seiten Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einlegen.

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Sendung: rbb24 Abendschau, 31.10.2024, 19:30 Uhr

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