Pass per Post, Selbstbestimmungsgesetz, Drohnen
Im November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, mit dem Vornamen und Geschlechtseintrag geändert werden können. Pass und Perso dürfen künftig per Post zugeschickt werden. Ein Überblick, was sich noch ab und im November ändert.
Offizielle Ausweisdokumente können ab 1. November auch per Post verschickt werden. Bisher mussten solche sogenannten hoheitlichen Dokumente im Amt abgeholt werden.
Allerdings kann nicht jeder, der ab November 2024 einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, die neue Zusendung per Post gleich beantragen. Laut dem Bundesministerium für Inneres und Heimat soll eine "flächendeckende Verfügbarkeit" des Versands der Ausweisdokumente erst bis Mai 2025 erreicht werden [www.personalausweisportal.de].
Wer den Service nutzen möchte, braucht eine Meldeadresse in Deutschland. Und das Ganze ist jedoch kostenpflichtig - eine genau Summe ist bisher noch nicht bekannt.
Ab dem 1. November 2024 können der Geschlechtseintrag und der Vorname bei Standesämtern geändert werden. Das Selbstbestimmungsgesetz [bmfsfj.de], das am 12. April 2024 vom Bundestag beschlossen wurde, macht dies erstmals möglich. Für die Änderungen der Einträge reicht fortan eine Erklärung - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse.
Drei Monate vor der eigentlichen Änderungserklärung beim Standeamt muss allerdings ein Antrag gestellt werden [berlin.de]. In Berlin gab es bis Mitte Oktober bereits rund 1.000 Anmeldungen, wie die Berliner Senatskanzlei auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.
Zur Vereinfachung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden, erhalten wirtschaftlich Tätige ab November eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) [bzst.de]. Das betrifft sowohl Einzelpersonen als auch Gesellschaften.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Die Angabe der Nummer ist in der Kommunikation mit Behörden allerdings noch nicht verpflichtend. Denn die Vergabe der Nummern wird laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich bis 2026 andauern. Wer also bis Ende November 2024 noch keine Nummer hat, muss sich erst einmal keine Sorgen machen.
Laut Bundeszentralamt für Steuern unterscheidet sich die Wirtschafts-Identifikationsnummer sowohl von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der persönlichen Identifikationsnummer. So wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht ersetzen. Die persönliche Identifikationsnummer wird an jede natürliche Person vergeben - eine Wirtschafts-Identifikationsnummer wird nur im Falle einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben.
Ab dem 20. November sind Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren auf Feldern dauerhaft erlaubt [bmdv.bund.de]. Dies wurde in einer Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr festgelegt.
Rehkitze und andere Wildtiere suchen bei Gefahr Schutz zwischen hohen Pflanzen, sie ducken sich statt zu fliehen. Immer wieder werden Tiere durch Erntemaschinen verletzt oder getötet. Manche Landwirte suchen daher vor der Ernte die Felder mit Drohnen ab.
Für den Einsatz von Kamera-Drohnen auf dem Feld gilt grundsätzlich ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern. Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch Flächen festgelegt, auf denen auch nur 10 Meter Abstand erlaubt sind.
Ärzte und Ärztinnen können ab 1. November eine sogenannte Blankoverordnung für eine physiotherapeutische Behandlung im Schulterbereich ausgeben. Dazu gehören beispielsweise das Auskugeln des Schultergelenkes, Schädigungen der Rotatorenmanschette, Brüche der gelenkbildenden Knochen oder starke Verbrennungen in der Schulterregion.
Ärztinnen und Ärtze stellen zwar nach wie vor die Diagnose und überweisen dann mit der Blankoverordnung an einen Physiotherapeuten. Neu ist aber, dass Physiotherapeuten selbst über Heilmittel, Dauer und Frequenz der Behandlung bestimmen. Sie übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung für die Behandlung. Wichtig für Patientinnen und Patienten: Die Blankoverordnung kann nur in physiotherapeutischen Praxen eingelöst werden, die für die gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen sind.
Rund 60.000 Beschäftigte der öffentlichen Banken erhalten ab 1. November mehr Geld. Laut der Gewerkschaft Verdi werden die Gehälter in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent steigen. Der neue Tarifvertrag soll bundesweit für Mitarbeitende von 63 Instituten gelten.
Sendung: rbb SUPER.MARKT, 28.10.2024, 20:15 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen