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Video: rbb24 Abendschau | 14.10.2024 | Norbert Siegmund | Quelle: rbb

Urteil im Mordprozess

Ex-Stasi-Offizier zu zehn Jahren Haft verurteilt

Ein heute 80 Jahre alter ehemaliger Stasi-Offizier soll vor einem halben Jahrhundert einen Mann an einem DDR-Grenzübergang heimtückisch erschossen haben. Jetzt hat ihn das Landgericht Berlin wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Ein früherer Stasi-Offizier ist vom Berliner Landgericht wegen eines Mordes an der Grenzübergangsstelle im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße im Jahr 1974 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der mittlerweile 80-jährige Verurteilte einen polnischen Staatsbürger bei einer Stasi-Operation im Transitbereich des Bahnhofs erschossen hatte. Es handelt sich um das erste Mordurteil gegen einen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld zwölf Jahre Haft gefordert.

Die Brandenburger Beauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Maria Nooke, begrüßte das Urteil. Es entspreche der historischen Bewertung des Vorgangs, teilte Nooke mit. Der Prozess belege die Bedeutung der juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht bis in die Gegenwart.

Prozess gegen mutmaßlichen Stasi-Todesschützen

"Die Familie sollte keine weiteren Fragen stellen"

1974 wird der Pole Czesław Kukuczka am Grenzübergang Friedrichstraße erschossen - mutmaßlich von einem Stasi-Offizier. Ab Donnerstag steht der 80-jährige Angeklagte in Berlin vor Gericht. Der Historiker Filip Gańczak schildert, wie die Geheimdienste den Fall vertuschten.

Ermittlungen kamen lange nicht voran

Nach Überzeugung der Anklage hat der damalige Oberleutnant am 29. März 1974 das 38 Jahre alte Opfer hinterrücks aus zwei bis drei Meter Entfernung an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West erschossen. Der Angeklagte habe zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört und sei mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt worden, nachdem dieser mit einer Bombendrohung seine Ausreise habe erzwingen wollen.

Die Verteidigerin des deutschen Verurteilten hatte Freispruch gefordert. Der Mann hatte im Prozess geschwiegen. Seine Verteidigerin hatte zu Beginn erklärt, er bestreite die Vorwürfe.

Die Ermittlungen zu dem Fall kamen über viele Jahre nicht voran. Laut Staatsanwaltschaft Berlin gab es erst 2016 einen entscheidenden Hinweis zur möglichen Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Zunächst ging die Behörde jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Zuletzt sah die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Das Opfer Czesław Jan Kukuczka | Quelle: rbb

Angeklagter bestritt Vorwürfe bei Prozessauftakt

Bei dem Opfer handelte es sich der Anklage zufolge um einen Mann, der zuvor mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft im damaligen Ost-Berlin eingedrungen war, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. Einsatzkräfte der Staatssicherheit sollen entschieden haben, den Mann zum Schein ausreisen zu lassen. Zugleich sollen sie beschlossen haben, den 38-Jährigen währenddessen zu töten.

Laut Anklage wartete der damals 31-jährige Angeklagte, der Mitglied einer sogenannten Operativgruppe der Stasi war, im Transitbereich am letzten Kontrollpunkt hinter einer Sichtblende und schoss dem Opfer aus einem Abstand von knapp zwei Metern gezielt in den Rücken. Zum Prozessauftakt im März bestritt der 80-jährige Beschuldigte den Tatvorwurf.

Sendung: rbb|24, 14.10.2024, 13:00 Uhr

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